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04.01.2008
Neuerungen per 2008
Wenig Neues bei den Sozialversicherungen
Die Beitragssätze für AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung bleiben unverändert. Beträgt der massgebende Lohn bei einem Arbeitgeber weniger als CHF 2200 pro Kalenderjahr, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Arbeitnehmers erhoben. Für die ALV und die Unfallversicherung beträgt der maximale versicherte Lohn CHF 126'000 pro Jahr (bisher CHF 106'800). In diesem Jahr wird die neue AHV-Versichertennummer eingeführt. Die Ausgleichskassen werden zu gegebener Zeit informieren.
Dossier: Sozialversicherungen
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=760
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