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17.01.2008
Neu bis 23 Uhr!
Lockerung des Jugendschutzes ermöglicht praxisnahe Ausbildung
Lernende unter 18 Jahren aller beruflichen Grundbildungen des Gastgewerbes dürfen bewilligungsfrei bis 23 Uhr (bisher 22 Uhr) arbeiten, an maximal zehn Nächten pro Jahr bis 1 Uhr früh. Das ermöglicht eine praxisnähere Ausbildung. Besuchen Lernende am nächsten Tag die Berufsfachschule oder überbetriebliche Kurse, dürfen sie nur bis um 20 Uhr beschäftigt werden. Pro Jahr müssen zwölf freie Sonntage gewährt werden (ohne Ferien). Zählen Betriebe zwei Ruhetage unter der Woche, genügt ein freier Sonntag pro Quartal.
Dossier: Berufsbildung
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=767
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