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13.06.2021

Ja zum Gegenvorschlag: Keine Verschärfungen zulassen!

Basel-Stadt wird zum Sonderfall: Mindestlohn von 21 Franken

Die Mindestlohninitiative fand keine Mehrheit. Das Komitee «2x Nein zum kantonalen Mindestlohn» ist aber enttäuscht über die Annahme des Gegenvorschlags. Dieser wurde von der Mehrheit der Stimmbevölkerung offensichtlich als «Kompromiss» angesehen. Fakt ist aber, dass hiermit ein Mindestlohn-Gesetz geschaffen wurde. Sowohl Regierung und Parlament sind nun aufgefordert, allfälligen Verschärfungsversuchen entschieden entgegenzutreten.

Trotz einer sehr engagierten Kampagne ist es leider nicht gelungen, die Einführung eines staatlichen Mindestlohnes zu verhindern. Zwar konnte die Mindestlohninitiative erfolgreich bekämpft werden, der Gegenvorschlag erwies sich aber als zu grosse Hypothek im Abstimmungskampf. Die Mehrheit der Stimmbevölkerung bewertete den Gegenvorschlag offensichtlich als Kompromiss zwischen der Initiative und der 2x Nein-Position.

Basel-Stadt führt somit ein kantonales Mindestlohngesetz ein, welches in verschiedenen Wirtschaftszweigen die individuellen respektive sozialpartnerschaftlichen Lösungen übersteuert und in allen Branchen das Gewicht zugunsten der Gewerkschaften verschiebt.

Keine Verschärfung auf politischem Weg

Der Gegenvorschlag setzt den Mindestlohn bei 21 Franken pro Stunde an und nimmt Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen davon aus. Das Komitee «2x Nein zum kantonalen Mindestlohn» nimmt Regierungsrat Kaspar Sutter beim Wort, dass er sich gegen jegliche Versuche, den Gegenvorschlag im Sinne der Initiative zu verschärfen, zur Wehr setzen werde. Ebenso haben Vertreterinnen und Vertreter linker Parteien im Abstimmungskampf versprochen, dass keine Verschärfung des Gegenvorschlags auf dem politischen Weg geplant sei.

Sonderfall Basel-Stadt

Basel-Stadt ist der erste Deutschschweizer Kanton, welcher einen staatlichen Mindestlohn einführt. Aufgrund der politischen Gegebenheiten ist nicht davon auszugehen, dass andere Deutschschweizer Kantone folgen werden, namentlich nicht in der Nordwestschweiz. Basel-Stadt wird somit eine Insel mit höheren Lohnkosten und Preisen werden. Das Nein zur Mindestlohn-Initiative im rot-grün geprägten Basel-Stadt ist ein Signal an andere Kantone, dass ähnliche Initiativen ohne Gegenvorschlag bekämpft werden können.

Der Gegenvorschlag sieht folgende Ausnahmen vor:
Praktika im Rahmen einer Ausbildung (maximal 12 Monate)
Ferienjobs von Schülern, die jünger als 18 Jahre alt sind
Lernende in anerkannten Lehrbetrieben
Familienmitglieder in ihren Familienbetrieben
Au-pairs
Arbeitnehmer auf Abruf (maximal 70 Stunden pro Jahr)
Personen, die an Programmen zur beruflichen Integration teilnehmen
Personen, die einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen oder einem Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen unterstehen
Arbeitnehmer, welche sich bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder überwiegend ausserhalb des Schweizer Territoriums befinden

Die Argumente der Gegner vermochten die Initiative zu bodigen, nicht aber den Gegenvorschlag, der allgemeinverbindliche GAV ausnimmt.


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