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22.06.2021
Entschädigung bei Berufsverboten soll geregelt werden
SVP-Ständerat Jakob Stark fordert Rechtssicherheit
Der Thurgauer SVP-Ständerat Jakob Stark verlangt in einer Motion die gesetzliche Verankerung von Entschädigungen bei Berufsverboten.
Konkret will Stark den Artikel 63 des Epidemiengesetzes mit einem zweiten Absatz ergänzen. Darin soll geregelt werden, dass Betriebe und Branchen auf eine entsprechende Entschädigung des entgangenen Umsatzes abzüglich der damit verbundenen Kostenreduktionen und abzüglich allfällig anderer erhaltener Hilfen Anspruch haben können, «wenn die Wirtschaftsfreiheit einzelner Betriebe oder Branchen während einer bestimmten Zeit ganz oder teilweise aufgehoben wird».
Eine zentrale Lehre aus dem bisherigen Umgang mit der Pandemie sei, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der verhängten Massnahmen im Zeitpunkt des Beschlusses kaum berücksichtigt würden. «Je länger aber intrusive Massnahmen wie etwa ein Lockdown andauern, desto überproportional stärker wächst der dadurch verursachte volkswirtschaftliche Schaden», schreibt Stark in seinem Vorstoss.
Diese aus den Daten des Internationalen Währungsfonds abgeleitete Erkenntnis werde durch eine andere ergänzt: Massnahmen wie Lockdown und Home-Office-Pflicht würden sich auf wirtschaftlich und sozial schwächere Personen vergleichsweise stärker auswirken.
Stark möchte mit der Motion eine Möglichkeit für eine grundsätzlich geregelte Unterstützung der betroffenen Betriebe schaffen. Im aktuell geltenden Epidemien-Gesetz (EpG) fehle diese Möglichkeit, und bei den Beratungen zum Covid-19-Gesetz sei sie sehr kontrovers diskutiert und immer wieder geändert worden.
Die Motion setzt den entgangenen Umsatz als Ausgangspunkt der Entschädigung fest. Davon zieht sie allfällige Kostenreduktionen sowie andere erhaltene Hilfen ab. Zudem ist sie als «Kann»-Formulierung ausgestaltet, denn jede Krise trifft Branchen und Betriebe in unterschiedlichen Formen.
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Dossier: Pandemie
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