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25.08.2021

Kommt die Ausdehnung der Zertifikatspflicht?

Bundesrat startet vorsorglich eine Konsultation

Die epidemiologische Entwicklung ist derzeit schwierig einzuschätzen. Der Bundesrat will, wenn nötig, rasch handeln können. Er hat deshalb entschieden, vorsorglich eine Verstärkung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis am 30. August bei den Kantonen und Sozialpartnern in Konsultation zu geben. Im Zentrum steht die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Innenbereiche von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf Veranstaltungen im Innern. Der Bundesrat hat auch entschieden, dass ab dem 1. Oktober die Testkosten für das Covid-Zertifikat nicht mehr vom Bund übernommen werden.

Seit ein paar Wochen nehmen die Spitalanweisungen von Corona-Patienten stark zu. Als Hauptgrund für den Anstieg sieht der Bundesrat die tiefe Durchimpfungsrate. In der Schweiz sind 56 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal geimpft, in der Europäischen Union dagegen 63 Prozent. Die Zahl der nicht-immunen Personen, die sich anstecken können, sei nach wie vor gross.

Hinzu kommen nach Ansicht des Bundesrats weitere mögliche Gründe für den Anstieg: die leichtere Übertragbarkeit der Virusvariante Delta, die Reiserückkehrer, die schrittweise Aufhebung der Massnahmen, die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und des Verbots des Präsenzunterrichts an Hochschulen sowie ein verändertes Verhalten der Bevölkerung.

Es sei in der aktuellen Situation schwierig vorherzusagen, ob der starke Anstieg der Hospitalisationen mit dem Schulanfang, dem Beginn des Herbstsemesters an den Universitäten und mit den kühleren Temperaturen im Herbst auch in den nächsten Wochen anhalte oder sich die Situation wieder beruhige.

Bis Massnahmenverschärfungen sich auf die Spitaleinweisungen auswirken würden, brauche es zwei bis drei Wochen. Der Bundesrat könne deshalb mit der Verschärfung von Massnahmen nicht zuwarten, bis die Spitäler überlastet seien. Bei einer Überlastung der Spitäler würde die Zahl der Todesfälle unter Covid-19-Erkrankten steigen und nicht dringende Eingriffe müssten verschoben werden. Darunter würde die Gesundheitsversorgung aller leiden.

Ausdehnung der Zertifikatspflicht

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Kantone und die Sozialpartner vorsorglich zu möglichen Verschärfungen der Massnahmen zu konsultieren. Wie im Drei-Phasen-Modell vorgesehen, steht dabei das Covid-Zertifikat im Vordergrund. Das Zertifikat steht allen offen. Es erlaubt es, eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis einheitlich und fälschungssicher zu dokumentieren.

Anders als in früheren Infektionswellen soll auf die Schliessung ganzer Branchen oder Verbote von bestimmten Aktivitäten verzichtet werden. «Mit dem Zertifikat wird das Übertragungsrisiko reduziert, weil nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein», schreibt der Bundesrat. Wie bis anhin soll die Zertifikatspflicht nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre gelten.

Nicht geändert werden sollen zudem die bekannten und breit akzeptierten Hygiene- und Abstandsempfehlungen, die Quarantäneregeln sowie die generelle Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Läden und im öffentlichen Verkehr.

Innenräume von Restaurants

Der Bundesrat schlägt vor, die heute in Tanzlokalen bestehende Zertifikatspflicht auf alle Innenbereiche von Restaurationsbetrieben auszudehnen. Die Kontrolle würde am Eingang oder beim ersten Kontakt am Platz erfolgen. Auf Terrassen und weiteren Aussenbereichen soll weiterhin keine Zertifikatspflicht gelten.

Die Zertifikatspflicht gilt nicht für das Personal. Für dieses gelten allerdings weitergehende Massnahmen wie etwa eine Maskenpflicht. Wenn sämtliche anwesenden Mitarbeitenden die Zertifikatspflicht erfüllen, darf auch das Personal auf die Maske verzichten.

Auch für Hotelrestaurants sollen dieselben Regeln gelten. Die reine Übernachtung im Hotel soll dagegen nicht unter die Zertifikatspflicht gestellt werden, weil die Nutzung von Hotels auch Personen offenstehen sollte, die kurzfristig keinen Zugang zu einem Test haben.

Veranstaltungen im Innern

Im Weiteren soll eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-Zertifikat für Veranstaltungen eingeführt werden, die in Innenbereichen stattfinden (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten).

Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind etwa religiöse Veranstaltungen, Bestattungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 30 Personen. Bei diesen gilt in Innenbereichen eine Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen im Freien sollen die bisherigen Regeln gelten.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Neu soll auch der Zugang zu Orten wie Museen, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Thermalbäder, Billardhallen oder Casinos auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt werden. Ausgenommen sind Betriebe, die ausschliesslich Aussenbereiche umfassen.

Sportliche und kulturelle Aktivitäten

Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben, bei denen bereits heute keine Maskenpflicht besteht, soll künftig der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt werden. Diese Beschränkung gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

Kontaktdatenerhebung in Diskotheken

Für Diskotheken und Tanzlokalen besteht heute bereits eine Zertifikatspflicht. Neu soll als zusätzliche Massnahme eine obligatorische Kontaktdatenerhebung eingeführt werden, um das Contact Tracing zu vereinfachen.

Nutzung des Zertifikats im Arbeitsbereich wird geklärt

Der Bundesrat schlägt zudem vor, den Einsatz des Zertifikats im Arbeitsbereich in der Verordnung zu klären. Es soll explizit festgehalten werden, dass die Arbeitgeber das Vorhandensein eines Zertifikats prüfen dürfen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient.

Bundesrat passt Teststrategie an

Der Bundesrat hat zudem die nationale Teststrategie angepasst. Das Testen bleibt eine wichtige Massnahme, um die Pandemie zu kontrollieren, Übertragungsketten zu unterbrechen und eine Überbelastung der Spitalstrukturen zu verhindern. Dazu soll insbesondere das repetitive Testen in Schulen und Betrieben weitergeführt werden. Diese repetitiven Tests werden weiterhin vom Bund finanziert.

Kosten für präventive Tests müssen selbst getragen werden

Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Personen, die sich testen lassen, um ein Zertifikat zu erhalten, den Test selbst bezahlen. Alle Personen, die sich impfen lassen wollen, konnten das inzwischen tun. Der Bundesrat erachtet es nun nicht mehr als die Aufgabe der Allgemeinheit, die Testkosten für Personen zu übernehmen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin.

Ausnahmen für Personen mit Symptomen und Jugendliche

Tests für Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Allerdings berechtigen diese nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Antigen-Schnelltests für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie Tests für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, werden weiterhin vom Bund bezahlt.

Auch wer eine Gesundheitseinrichtung, etwa ein Alters- oder Pflegeheim oder ein Spital, besucht, kann sich weiterhin gratis testen lassen. Der Schutz von Personen mit hohem Risiko ist besonders wichtig. Bei einem negativen Testresultat wird anstelle eines Zertifikats eine Bescheinigung ausgestellt.

Pooltests für alle offen

Neu will der Bund die Möglichkeit schaffen, dass sich Personen ohne Symptome auf eigene Kosten in einer Apotheke mit einem Speichel-PCR-Pooltest testen lassen können. Diese Tests haben den Vorteil, dass sie aussagekräftiger sind als Antigen-Schnelltests. Auch wird es möglich sein, sich zuhause selbst eine PCR-Speichelprobe zu entnehmen. Dabei muss die Entnahme der Probe kontrolliert und die Identität der Person klar sein.

Ergebnisse der Konsultation

Die überwiegende Mehrheit der Kantone und Sozialpartner sowie auch die zuständige Kommission des Nationalrats war mit der Weiterentwicklung der Teststrategie einverstanden. Insbesondere begrüssten sie die weiterführende Finanzierung von repetitiven Tests in Schulen und in Betrieben. Sie schlugen jedoch Änderungen bei der Vergütung der Tests und strengere Bestimmungen zur Vorbeugung vor Missbrauch vor.

Der Bundesrat ist den Anliegen teilweise nachgekommen. So sollen sich Jugendliche neu bis zum 16. Altersjahr gratis testen lassen können. Gleichzeitig soll das Zertifikat für Personen ab 16 Jahren nur noch dann ausgestellt werden, wenn der Test selbst bezahlt wurde.

Ausweitung der Abwassertests

Im Weiteren hat der Bundesrat entschieden, die systematische Testung des Abwassers von Kläranlagen auf Spuren von Corona-Viren auszuweiten. Damit wird ein Siedlungsgebiet erfasst, in dem rund 60 Prozent der Bevölkerung leben. Hinzu kommen epidemiologisch wichtige Tourismusgebiete. Lokale Ausbrüche können so schnell entdeckt und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden.

Impfung für Auslandschweizer

Der Bundesrat hat auch eine Änderung der Epidemienverordnung beschlossen. Damit können sich Auslandschweizer, deren enge Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern und Schwiegereltern im selben Haushalt) sowie Grenzgänger ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz impfen lassen. Wie von den Kantonen gefordert, werden diese Impfkosten vom Bund übernommen.

Bundesrat Alain Berset. Screenshot Youtube


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