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04.02.2022

SGK-N will Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten

Maskentragpflicht in bestimmten Situationen soll noch bleiben

Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) unterstützt die Aufhebung der Corona-Massnahmen in zwei Schritten.

Die Kommission liess sich zur Frage konsultieren, wie schnell der Bundesrat die Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie aufheben soll. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sie sich für ein Vorgehen in zwei Schritten gemäss der Variante 2 aus, die der Bundesrat am 2. Februar 2022 zur Konsultation unterbreitet hatte.

Mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen präzisierte sie dabei, dass die Maskentragpflicht bei sehr hoher Viruszirkulation im öffentlichen Verkehr, in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern zum Schutz der Bevölkerung vorerst beibehalten werden soll.

Die Variante 2 des Bundesrats sieht vor, schrittweise vorzugehen, falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist. Damit soll die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden.

Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat vor, die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe aufzuheben. In Restaurants würde weiterhin eine Sitzpflicht gelten. Einschränkungen bei privaten Treffen und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien sollen fallen. Dort, wo heute 2Gplus gilt, also beispielsweise in Discos, Hallenbädern oder bei intensiven Sporttätigkeiten, soll vorübergehend noch 2G gelten.

Erst im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen.


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