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09.02.2022

Morgenstreich und 72 Stunden «Gässle»

Basler Fasnacht findet mit Einschränkungen statt

Gemeinsam mit dem Fasnachts-Comité hat der Basler Regierungsrat unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Vorschriften die Rahmenbedingungen für die Fasnacht 2022 bestimmt. Von Montagmorgen, 7. März, 4Uhr, bis Donnerstagmorgen, 10. März, 4 Uhr ist in der Innenstadt durchgehend das «Gässle» erlaubt. Die Lichter werden für einen eingeschränkten Morgenstreich pünktlich gelöscht. Im Zentrum stehen dieses Jahr die Aktiven: Nach zwei Jahren Unterbruch können sie trotz der Pandemie den Geist der Fasnacht aufleben lassen. Vermieden werden soll hingegen ein grosser Publikumsauflauf.

Die Fasnacht 2022 konzentriert sich auf das «Gässle». Dieses ist während 72 Stunden von Montagmorgen, 7. März, 4 Uhr, bis Donnerstagmorgen, 10. März, 4 Uhr durchgehend erlaubt. Die Lichter werden für einen eingeschränkten Morgenstreich pünktlich gelöscht. Das «Gässle» verläuft unorganisiert ohne festen Routenplan, es gibt keinen Umzug mit festgelegter Marschroute.

Trommler und Pfyffer, Gugge-Musiken und auch Laternen können die Innenstadtstrassen und -plätze bespielen. Schnitzelbänggler können im Innenbereich unter Beachtung der Covid-Schutzmassnahmen auftreten. Ein Schutzkonzept für die Laternenausstellung hat das Fasnachts-Comité eingereicht. Damit wäre die Ausstellung und die Verpflegung auf dem Münsterplatz sichergestellt.

Nach zwei Jahren Unterbruch können die Aktiven trotz der Pandemie den Geist der Fasnacht wiederaufleben lassen. Der Regierungsrat und das Fasnachts-Comité sind sich bewusst, dass dies wegen der Corona-Vorschriften nicht für alle gleichermassen gilt. Dass zum Beispiel die Wagen-Cliquen und die Chaisen nicht in angestammter Form Fasnacht machen können, ist sehr bedauerlich.

Der Verkehr in der Innenstadt wird, wie üblich an der Fasnacht, umgeleitet. Insbesondere für den öffentlichen Verkehr gelten folgende Zeiten der Umleitung: Montag von Betriebsbeginn bis ca. 9 Uhr und von ca. 13 Uhr bis Betriebsschluss; Dienstag und Mittwoch von Betriebsbeginn bis ca. 6 Uhr und von ca. 13 Uhr bis Betriebsschluss; Donnerstag von Betriebsbeginn bis ca. 6 Uhr.

Weil der Regierungsrat einen grossen Publikumsauflauf vermeiden will, werden BVB und BLT keine Frühfahrten am Morgenstreich und keine Nachtfahrten in allen drei Nächten anbieten. Die Fahrpläne während der Fasnacht werden von den Verkehrsbetrieben noch separat kommuniziert. Die Baustellen werden gesichert.

Gastronomie mit Schutzmassnahmen geöffnet

Für Restaurants und Beherbergungsbetriebe gelten von Montag bis Mittwoch angepasste Öffnungszeiten von 5 bis 1 Uhr. Betriebe mit permanent verlängerten Öffnungszeiten gemäss ihrer Betriebsbewilligung können entsprechend länger geöffnet bleiben. Es werden keine Ausnahmebewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten erteilt.

Die Cliquenkeller können ebenfalls von 5 bis 1 Uhr offenbleiben, sind aber nur für Mitglieder zugänglich. Auch Verkaufsstände im Aussenbereich auf privatem und öffentlichem Grund sowie auf den Boulevardflächen werden mit diesem Zeitrahmen bewilligt. Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligungen werden nur für den Aussenbereich erteilt.

Im Innenbereich der Gastronomiebetriebe und der Cliquen-Keller gelten die Covid-Vorschriften gemäss Bundesrecht. Um den Zugang für die Aktiven in die Gastronomiebetriebe zu vereinfachen, arbeiten der Wirteverband, die Verwaltung und das Fasnachts-Comité gemeinsam an einer «Bändeli-Lösung», analog dem Vogel-Gryff.

Das Einpfeifen der Laternen am Sonntag, 6. März, und die drei Bummelsonntage am 13., 20. und 27. März, können in der üblichen Form durchgeführt werden.

Sollte der Bund bis zur Austragung der Basler Fasnacht Covid-Schutzmassnahmen lockern oder aufheben, würde der Regierungsrat prüfen, ob die Bestimmungen für die Fasnacht allenfalls anzupassen wären.

Der Morgenstreich wird stattfinden, doch die Restaurants dürfen erst um 5 Uhr öffnen. Basel Tourismus


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