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15.08.2022

Gas und Strom werden diesen Winter knapp

Wie sich KMU auf eine Mangellage vorbereiten

Für die zweite Winterhälfte zeichnet sich ein Energiemangel ab. Es könnte zu einer Kontingentierung und sogar zu Netzabschaltungen kommen. Dies stellt die Unternehmen vor grosse Herausforderungen. Sehr beunruhigend ist zudem der steile Preisanstieg, der existenzbedrohende Ausmasse annimmt.

Das Schweizer Gastgewerbe überlebte die Corona-Krise dank Leidenschaft, Einsatz, Solidarität und staatlicher Hilfe. Neueste Zahlen zeigen allerdings, dass die Zahl der Insolvenzen und Konkurse zunimmt. Manche Unternehmen bekunden nach dem Wegfall der Unterstützungen (weiterhin) Mühe, weil ihre Umsätze noch nicht wieder das Vorkrisen-Niveau erreichen und gleichzeitig die Kosten (vor allem in den Bereichen Personal, Waren und Energie) stark zunahmen. Nun verdüstern sich die Konjunkturaussichten. Und es braut sich auch sonst allerhand zusammen.

Die Wirtschaft in fast allen Teilen der Welt leidet gleichzeitig unter gestörten Lieferketten, kriegerischen Ereignissen und einer sinkenden Konsumentenstimmung. Das internationale Finanz- und Währungssystem ist verwundbar, wie beispielsweise die hohe Inflation in vielen Ländern zeigt. Die Notenbanken müssten darauf mit markanten Zinserhöhungen reagieren, tun dies aber nur sehr zögerlich – vermutlich aus Sorge, die Wirtschaft abzuwürgen, schwache Staaten in den Konkurs zu treiben und Kettenreaktionen auszulösen.

Nicht zu vergessen: Auch nächsten Winter wird es Ansteckungswellen geben. Hoffentlich haben die Regierungen, die Medien und die Öffentlichkeit gelernt, nicht mehr panisch zu reagieren. Beunruhigend sind in diesem Zusammenhang Bestrebungen der WHO, durch einen «Pandemievertrag» die Möglichkeiten der einzelnen Staaten zu beschränken, mit Augenmass zu handeln.

Energiemangel wahrscheinlich

Sehr wahrscheinlich wird es diesen Winter zu einem Energiemangel kommen. Wie bedrohlich dieser sein wird, hängt von vielen Faktoren ab. Wir kommen mit einem blauen Auge davon, wenn anhaltende Niederschläge im Herbst die Stauseen füllen, der Winter mild verläuft, die Gaslieferungen aus Russland nicht versiegen, unsere Stromlieferanten im Ausland verlässlich bleiben und keine Kraftwerke ausfallen.

Für die zweite Winterhälfte ist dennoch mit einer anhaltenden Versorgungslücke zu rechnen. Tritt dann noch eine sogenannte Dunkelflaute dazu, fallen auch die Solar- und Windenergie aus, die im Winter sowieso nicht ergiebig sind. Für den Fall einer langanhaltenden Strommangellage, einer sogenannten «Ostral-Situation», hat der Bund Szenarien entwickelt.

Für die Unternehmen ist es höchste Zeit, sich mit dem Thema zu befassen – ganz besonders für «Grossverbraucher» mit einem Stromkonsum von mehr 100'000 kWh pro Jahr oder für «Multi-Site-Verbraucher» mit mehreren Standorten im Netzgebiet eines einzelnen Verteilnetzbetreibers. Es geht hier nicht darum, Panik zu verbreiten, sondern nüchtern aufzuzeigen, mit welchen Herausforderungen wir konfrontiert sein könnten.

Kommt es über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage oder Wochen) zu einem Ungleichgewicht von Stromangebot und Stromnachfrage, wird die «Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen» (OSTRAL) den Strommarkt lenken. Die Stromproduktion und die Stauseen werden dann zentral gesteuert, der Stromhandel ausgesetzt. Es kann zu Export- und Transitbeschränkungen kommen.

Auf der anderen Seite wird man versuchen, den Verbrauch zu beeinflussen. Dies geschieht je nach «Bereitschaftsgrad» durch Sparappelle, danach durch Verbrauchseinschränkungen und Verbote, schliesslich durch eine Kontingentierung und schlimmstenfalls durch rotierende Netzabschaltungen.

Momentan befinden wir uns im Bereitschaftsgrad 1, bei dem die Versorgungslage überwacht wird. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Schweiz schon in wenigen Wochen oder Monaten in den Bereitschaftsgrad 2 wechselt. Dann werden die Bundesbehörden über die Medien Sparappelle an die Bevölkerung und die Wirtschaft richten. Es bleibt aber alles auf freiwilliger Basis.

Beim Bereitschaftsgrad 3 werden Bewirtschaftungsmassnahmen in Kraft gesetzt. Um Energie zu sparen, werden nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte durch den Bundesrat verboten. Dazu könnten Rolltreppen, Klimaanlagen, Schaufensterbeleuchtungen, Wellness- und Beschneiungsanlagen gehören.

Kontingente und Netzabschaltungen

Beim Bereitschaftsgrad 4 kommt es zur Kontingentierung. Grossverbraucher werden dazu verpflichtet, eine angeordnete Energiemenge einzusparen, um Netzabschaltungen möglichst zu vermeiden. Es würde also – gerade auch im Gastgewerbe – zu einer Ungleichbehandlung zwischen kleinen Betrieben (mit weniger als 100'000 kWh Jahresverbrauch) und grösseren Unternehmen kommen.

Ausserdem käme es zu Ungerechtigkeiten, weil gewisse Unternehmen schon fast alles getan haben, um Strom zu sparen – und nun weit weniger Möglichkeiten zur zusätzlichen Reduktion haben als Betriebe, die das Thema bisher auf die leichte Schulter nahmen.

Es ist vorgesehen, bei der Berechnung des Kontingents auf die Referenzperiode des Vorjahres abzustellen, wobei es die Möglichkeit von Einsprachen geben wird. Davon werden im Gastgewerbe viele Unternehmen Gebrauch machen müssen, denn der Vorjahresverbrauch war wegen der Corona-Einschränkungen wesentlich kleiner als üblich.

Die Verfügung an die Grossverbraucher wird nicht nur den Kontingentierungssatz enthalten, sondern auch Informationen bezüglich Kontrolle und Sanktionen im Falle einer Nichteinhaltung des Kontingents. Sanktionen können aus Zuteilungskürzungen bis hin zur temporären Abschaltung bestehen. Es kann sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung durch die kantonalen Behörden kommen.

Doch wie könnten 15 oder 20 Prozent Strom eingespart werden? Vor allem für Betriebe, die bereits in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben gemacht haben, wird das ohne die Einschränkung von Betriebszeiten und Angeboten schwierig. Wenigstens sind die Endverbraucher in der Wahl der Einsparungsart frei: Die Einsparziele können durch eine kontinuierliche Reduktion der Leistung, durch alternierenden Gebrauch oder komplette Betriebsunterbrüche erreicht werden.

Reichen all die obengenannten Massnahmen nicht aus, kommt es zu rotierenden Netzabschaltungen. Dabei wird je nach Schwere des Mangels alle vier oder acht Stunden die Stromversorgung in einem Teilgebiet unterbrochen. Kontingentierte Verbraucher, die für die Grundversorgung des Landes eine besondere Bedeutung haben, können von der Bewirtschaftung ganz oder teilweise ausgenommen werden. Im Falle von regelmässigen Netzabschaltungen wären gastronomische Betriebe sehr eingeschränkt.

Was müssen Grossverbraucher tun?

Wir empfehlen Ihnen bereits jetzt, sich mit den Ostral-Vorgaben vertraut zu machen sowie Konzepte und Pläne zu erstellen. Spätestens beim Bereitschaftsgrad 2 und 3 sind einzelne Massnahmen zu ergreifen und weitere vorzubereiten. Im Bereitschaftsgrad 4 sind die vorbereiteten Massnahmen umzusetzen, damit die Einhaltung des verfügten Stromkontingents sichergestellt ist.

In Bezug auf Strom sind Energiesparmassnahmen aktuell die am schnellsten umsetzbaren und mit Blick auf Ende Winter effektivsten Möglichkeiten, um einer Mangellage entgegenzuwirken. Strom kann nur innerhalb von Stauseen in grösseren Mengen gespeichert werden. Strom, der heute nicht genutzt wird, kann für die Nutzung im Winter gespart werden.

Gasmangel

Die konkreten Massnahmen bei einer Strommangellage und die betroffenen Verbrauchergruppen werden vom Bundesrat in der Bewirtschaftungsverordnung festgelegt. Dies geschieht auf Antrag der «Wirtschaftlichen Landesversorgung» und soll nicht überstürzt erfolgen, sondern nach einem vorgängigen Konsultationsverfahren.

Der Bundesrat wird seine Pläne gegen Ende August präzisieren. Es ist davon auszugehen, dass sich der Bundesrat vorerst auf die Gasmangellage beschränken wird. Eine Strommangellage muss im Einzelfall beurteilt werden. Der Bundesrat wird wohl Eckwerte bekanntgeben zu Gassparzielen, zum Umgang mit Zweistoffanlagen und zu Einschränkungen beim Gasverbrauch.

Schon bevor es zu einem Strommangel kommt, wird es wohl zu einer Gasmangellage kommen. Alle Verbraucher sind aufgerufen, den Gasverbrauch zu reduzieren. Der Bund könnte den Firmen mit Zweistoffanlagen die Umstellung von Gas auf Heizöl vorschreiben.

Von Kontingentierung wären zunächst alle Anlagen betroffen, die nicht zu den sogenannten geschützten Verbrauchern zählen. Zu denen gehören Privathaushalte, grundlegende soziale Dienste (ohne Bildung und öffentliche Verwaltung). Zu letzteren zählen Spitäler, Energie- und Wasserversorgung sowie Blaulichtorganisationen. Erst in einer dritten Stufe wären auch die privaten Haushalte betroffen. Dann wären Gasheizungen und damit oft auch warmes Wasser nicht mehr rund um die Uhr verfügbar.

Ohne Gesetzesänderung keine Entschädigungen

Bei den obengenannten Szenarien stellt sich die Frage, ob und wie die wirtschaftlichen Schäden ersetzt werden. Einzelne Unternehmen können gemäss Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (Art. 38) unterstützt werden, wenn sie einen gewichtigen nicht zumutbaren Nachteil erleiden.

Eine breite Entschädigung wird ausgeschlossen – dafür bräuchte es eine Gesetzesänderung. Eine Abgeltung liesse sich also eher rechtfertigen, wenn nur einzelne Betriebe betroffen wären. Die Zumutbarkeit lässt sich nur anhand der individuellen Situation beurteilen. Da diese Unterstützungsmassnahmen auf die jeweilige Krisensituation zugeschnitten werden müssen, ist eine vorgängige Festlegung von Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen nicht möglich.

Natürlich würde bei einschneidenden Massnahmen wiederum das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen offenstehen. Das hätte für die eh schon schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt negative Folgen: Wer will schon in einem Umfeld arbeiten, das ständig von Kurzarbeit bedroht ist?

Die Strompreise gefährden Existenzen

Beim Strom ist mit erheblichen Preiserhöhungen zu rechnen. Grossverbraucher können heute auf dem freien Strommarkt einkaufen, jedoch nicht in die Grundversorgung zurückkehren. Auf dem freien Markt sind die Preise allerdings volatil und in letzter Zeit stark gestiegen.

Mit Verzögerung wird der Preisanstieg im Jahr 2023 auch die Kunden in der Grundversorgung erreichen. Diese Strompreise werden von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Anfang September bekannt gegeben. Es bestehen Mechanismen, wie die Preise in der Grundversorgung gedämpft werden können. Deshalb dürfte der Preis in der Grundversorgung 2023 weniger stark steigen als bei den Grossverbrauchern, die allerdings zuvor jahrelang von tieferen Preisen profitierten.

Die anstehende Revision des Stromversorgungsgesetzes wird den freien Strommarkt auch für Kleinverbraucher öffnen und den Wechsel in die Grundversorgung regeln. Ob es für Grossverbraucher zu einer Möglichkeit kommt, in die Grundversorgung zu wechseln, ist unsicher.

Strategie für Grossverbraucher

Es gab Zeiten, da konnten Grossverbraucher den Strom für 5 bis 10 Rappen pro kWh einkaufen (für kurze Zeit sogar für 3 Rappen). Heute liegen die Preise bei 35 bis 40 Rappen, wobei ein gutes Stück Manipulation und Spekulation mitverantwortlich sein dürften. Wer jetzt für nächstes Jahr einkaufen will, bezahlt weit über 60 Rappen. Eine solche Vervielfachung des Strompreises geht nicht spurlos an den Unternehmen vorbei und kann sie sogar in der Existenz gefährden.

Es gibt Firmen, die aktuell beim Stromeinkauf auf den Spotmarkt setzen (ca. 30 Rappen) und das Risiko in Kauf nehmen, demnächst bald sehr viel höhere Preise zu bezahlen. Manche kaufen den Strom für 2023 und 2024 ein und nehmen die aktuell hohen Preise für diesen Zeitraum in Kauf. Gleichzeitig kaufen Sie schrittweise (um den Preis zu glätten) auch schon für 2025 ein: Die Preise für dieses Jahr liegen wesentlich tiefer. Je nach Anbieter haben Grossverbraucher die Möglichkeit, den Preis für 5 Jahre zu fixieren.

Auf dem Strommarkt herrscht aktuell Chaos und Panik, so dass wir keine Ratschläge abgeben können. Unter Umständen ist es sinnvoll, sich von einem Energiemakler resp. Strombroker beraten zu lassen.

Verfehlte Politik

Die aktuelle Situation hat nicht nur mit Putins Handlungen und Drohungen zu tun. Sie ist auch das Resultat einer verfehlten Energiepolitik. Der Stromverbrauch steigt kontinuierlich an, beispielsweise wegen der Digitalisierung, der Elektromobilität oder dem zunehmenden Einsatz von Wärmepumpen. Gleichzeitig werden Kernkraftwerke abgeschaltet, Windkraft- und Grosswasserprojekte verhindert. Das geht nicht auf. Hoffentlich bezahlen jetzt nicht die KMU die Zeche.

Maurus Ebneter

So soll der Stromverbrauch gesenkt werden. ostral.ch

Dossier: Energie
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=8477


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