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16.08.2022

Lohngleichheitsanalysen: Kein «Basel Finish»!

Notwendigkeit und Wirkung höchst umstritten

Der Arbeitgeberverband Basel und der Gewerbeverband Basel-Stadt wehren sich gegen den Basler Sonderweg in Sachen Lohngleichheitsanalysen. Mit der von der Basler Regierung präsentierten Vernehmlassungsvorlage soll ein neues Gesetz zur Ausweitung der Lohngleichheitskontrollen im Kanton Basel-Stadt eingeführt werden. Damit greift der Kanton in einen Themenbereich ein, der in Bundeskompetenz ist, was demokratiepolitisch und föderalistisch äusserst bedenklich ist.

Die Vorlage bringt nicht zu rechtfertigende administrative und finanzielle Mehrbelastungen für die KMU mit sich, ohne die Resultate der Bundesebene abzuwarten – bislang gibt es keine Evidenz, dass die Massnahme überhaupt zielführend ist. Und die Vorlage schwächt den Wirtschaftsstandort Basel gegenüber der übrigen Schweiz.

Seit dem 1. Juli 2020 müssen Schweizer Firmen mit mehr als 100 Angestellten abklären, ob sie Mitarbeiterinnen beim Lohn benachteiligen. Dies ist im Wesentlichen der Inhalt des neuen nationalen Gleichstellungsgesetzes. Nun beabsichtigt Basel – einmal mehr – einen Schritt weiterzugehen. Hier sollen KMU bereits Lohngleichheitsanalysen durchführen müssen, wenn sie mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigen. So will die Basler Regierung eine entsprechende Motion aus SP-Kreisen umsetzen, wie aus der Vernehmlassungsvorlage hervorgeht.

Die Basler Regierung will hierfür explizit ein neues Gesetz schaffen, da – wie sie selbst schreibt – die Massnahme nicht direkt umgesetzt werden könne. Der Bund habe seine Kompetenz im Bereich des Arbeitnehmerschutzes ausgeschöpft, deshalb könne der Kanton keine ergänzenden Bestimmungen zu den bereits bestehenden bundesrechtlichen Vorgaben im Gleichstellungsgesetz erlassen.

Angesichts der umfassenden Regelung auf Bundesebene stellt der Basler Sonderweg eine erneute unerwünschte Vermischung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen dar. Dass Kantone wie Basel-Stadt vermehrt eigene Gesetzesgrundlagen erstellen für Themenbereiche, die in Bundeskompetenz sind, ist demokratiepolitisch und föderalistisch äusserst bedenklich.

Der Arbeitgeberverband Basel und der Gewerbeverband Basel-Stadt sind tief besorgt darüber, dass die Basler Regierung einen weiteren unnötigen und für die Basler Wirtschaft schädlichen «Basel Finish» vorschlägt. Und dies erst noch, ohne die auf Bundesebene auf zwölf Jahre befristete Umsetzung zu beobachten und das Fazit über die Resultate der Lohngleichheitsanalysen, ihrer Notwendigkeit und ihrer Wirkung abzuwarten.

Der mit der vorgesehenen Regelung entstehende wirtschaftliche Schaden ist erheblich. Der Standort Basel wird – einmal mehr – noch unattraktiver für KMU. Der administrative und finanzielle Aufwand für die Unternehmen steht in keinem Verhältnis zur Zielsetzung. Dies gilt umso mehr, als bislang in der Schweiz keine wissenschaftliche Evidenz für das Vorhandensein von Lohndiskriminierung erbracht werden konnte.

Im Gegenteil: Ein Grossteil der heute bestehenden Lohnungleichheit ist auf erklärbare Faktoren wie unterschiedliche Branchen, Berufe und Verantwortungsstufen zurückzuführen. Faktoren, die gesellschaftlich bedingt sind und nicht politisch gelöst werden können. Dies räumt der Regierungsrat selbst ein. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es schlicht eine ökonomische Notwendigkeit, gleiche Löhne für Mann und Frau zu bezahlen. Ansonsten drohen hohe Fluktuation und Rekrutierungskosten.

Angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels ist erst recht auf zusätzliche kostentreibende Auflagen wie Lohngleichheitsanalysen zu verzichten. Stattdessen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern und zu verbessern, zum Beispiel durch die Einführung der Individualbesteuerung.


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