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20.08.2022

Luzerner Stadtrat will Airbnb-Kontingente für Quartiere

Gegenvorschlag zu einer Initiative der SP

In Wohnquartieren in der Stadt Luzern soll die Zahl der Kurzzeitvermietungen wie Airbnb künftig begrenzt werden. Der Stadtrat schlägt Kontingente für solche Zweitwohnungen vor. Die Initiative der SP, die die Vermietung auf 90 Tage im Jahr begrenzen will, lehnt er ab.

awp sda. Stattdessen legte der Stadtrat einen Gegenvorschlag vor. Dieser sieht vor, zwei Kategorien von Kontingenten für kurzzeitig vermietete Zweitwohnungen in der Stadt Luzern einzuführen.

So dürften in den Quartieren Altstadt/Wey, Bruch/Gibraltar, Hirschmatt/Kleinstadt und Neustadt/Voltastrasse 1.5 Prozent der Wohnungen für touristische Zwecke genutzt werden, in allen anderen Quartieren läge das Kontingent bei 1 Prozent. Keine Beschränkung sind in der Allmendzone, der Tourismus- sowie der Landwirtschaftszone vorgesehen.

Die Luzerner SP hatte vor einem Jahr die Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» eingereicht. Diese fordert, dass Wohnungen maximal 90 Nächte pro Jahr für touristische Zwecke vermietet werden dürfen. Damit soll die temporäre Vermietung im grossen Stil beschränkt werden, sodass dauerhafter Wohnraum für Ortsansässige zur Verfügung steht.

Faktisch ein Verbot

Eine Regulierung der Kurzzeitvermietung, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen habe, erachtet auch der Stadtrat als notwendig. Eine ungebremste Zunahme würde das Wohnangebot knapper und teurer machen und zu Lärmproblemen führen, hält er in seinem Antrag ans Parlament fest.

Der Vorschlag der Initiative würde allerdings in seinen Augen faktisch auf ein Verbot der Kurzzeitvermietung hinauslaufen. Diese sei nämlich erst bei mehr als 90 Logiernächten rentabel. Und da eine Nachfrage bestehe, müsse in der Stadt Luzern auch ein gewisses Mass an Wohnungen zur Kurzzeitvermietung möglich sein. «Wir wollen ein solches Angebot», sagte Baudirektorin Manuela Jost (GLP) vor den Medien.

Dazu schlägt die Regierung ein neues «Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung» vor, das Mitte 2023 in Kraft treten solle. Mit den vorgeschlagenen Kontingenten wären beim Gesamtwohnungsbestand von zirka 47'000 Wohnungen stadtweit rund 520 Wohnungen zur Kurzzeitvermietung zulässig. Heute sind es rund 330 Wohnungen.

Bewilligung für zehn Jahre

Bereits überschritten wäre das Kontingent aktuell in den Quartieren Altstadt/Wey, wo es rund 3.1 Prozent Kurzzeitvermietungen gibt, Neustadt/Voltastrasse (1.9 Prozent) sowie Wesemlin/Dreilinden, Bruch/Gibraltar und Udelboden mit je 1.6 Prozent. Der Stadtrat sieht allerdings eine Besitzstandgarantie vor für bestehende Angebote.

Die Betreiber dieser Wohnungen hätten bei der Erstvergabe ein Anrecht auf eine Bewilligung für zehn Jahre, selbst wenn das Kontingent im Quartier bereits ausgeschöpft ist. Die Kontingentbewilligung für eine Wohnung soll für maximal zehn Jahre gelten.

Ein Jahr vor Ablauf der Bewilligung könnte ein Gesuch um Erneuerung gestellt werden. Sollte das Kontingent zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschöpft sein, hätten Gesuche auf der Warteliste Vorrang. Jost sprach mit Blick auf die Kontingente von einem «Luzerner Modell», da die rechtliche Ausgangslage nicht mit jener in anderen Städten vergleichbar sei.

Anders als von der Initiative gefordert mache der Gegenvorschlag einen Unterschied zwischen Erstwohnungen, für die es keine Beschränkung gibt, und Zweitwohnungen. Bei der Frist von zehn Jahren habe man sich an der Rechtsprechung zur Besitzstandgarantie orientiert. Mit dem Vorschlag sei ein «kleines Wachstum» möglich. «Wir erachten dies als verträglich», sagte Jost.

Initianten mit Gegenvorschlag unzufrieden

Als nächstes wird das Stadtparlament über die Initiative und den Gegenvorschlag beraten. Heisst es den Gegenvorschlag in der Fassung des Stadtrates gut, ist nicht mit einem Rückzug der Initiative zu rechnen.

Der Gegenvorschlag ignoriere die Hauptforderung der Initiative, kritisierte die SP in einer Mitteilung. Das Angebot an kommerzieller Kurzzeitvermietung könne weiterhin zunehmen und Wohnraum vernichten. Der Druck auf den Wohnungsmarkt werde sich vom Zentrum auf die Aussenquartiere verlagern.

Gegen das temporäre Untervermieten von Wohnungen sind die Initianten nach eigenen Angaben nicht. Es solle dabei aber das Teilen und nicht die Profitmaximierung im Zentrum stehen. Eine Volksabstimmung ist am 12. März 2023 zu erwarten.

Luzern mit Kapellbrücke und Stadttürmen. Luzern Tourismus AG / swiss-image.ch


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