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02.05.2007

Kritik an der Bewilligungspraxis im Gastgewerbe

Berechtigte Anliegen – falsch verpackt…

Es wird wieder intensiv über das Gastgewerbegesetz diskutiert. Auslöser waren verschiedene Interpellationen von Grossräten, die den hohen Bewilligungsaufwand beklagten. In ihrer Antwort schob die Regierung den Schwarzen Peter an das Parlament zurück. Das Gastgewerbegesetz habe sich nie richtig bewährt und müsse vollständig überarbeitet werden. Die Bestrebungen der Politik, die Bewilligungsverfahren kundenfreundlicher zu gestalten, sind begrüssenswert. Das Gastgewerbegesetz zum Sündenbock zu stempeln, lenkt aber von den wirklichen Problemen ab.

Die sieben Grossräte Tino Krattiger, Conradin Cramer, Daniel Stolz, Desirée Braun, Tobit Schäfer, Lukas Engelberger und Peter Malama kommen aus verschiedenen politischen Lagern, setzen sich aber gemeinsam für Verbesserungen beim Vollzug des Gastgewerbegesetzes ein. Sie wünschen eine pragmatischere Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen und eine Leitbehörde zur Koordination der involvierten Amtsstellen. Die Parlamentarier wollten vom Regierungsrat unter anderem wissen, wie er die Vollzugspraxis beurteilt und weshalb die Bewilligungsverfahren oft so lange dauern.

Die ausführliche Antwort des Regierungsrats anerkennt "aus kundenorientierter Sicht" den Bedarf, eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen. Die Probleme seien bekannt und würden im Rahmen einer departementübergreifenden Sachbearbeiterkonferenz angegangen. Eher überraschend sind die grundsätzlichen Bedenken des Regierungsrats: Das Gastgewerbegesetz habe sich nie richtig bewährt und müsse deshalb vollständig überarbeitet werden!

Ziel müsse es sein, alle Gesuche für Gastwirtschaftsbetriebe bei der gleichen Dienststelle entgegen zu nehmen, welche über Fachleute verfügt, die unterstützt durch eine geeignete Software den weiteren Ablauf koordinieren. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine Anlaufstelle, eine Beurteilungsmethode, eine Entscheidungsstelle, eine Rechtsmittelinstanz. Das tönt alles sehr gut, doch dazu braucht es keine Totalrevision des Gastgewerbegesetzes, sondern höchstens Korrekturen in einzelnen Paragraphen. Die grössten Probleme liegen nämlich in anderen Bereichen (siehe untenstehenden Kommentar).


Sündenbock Gastgewerbegesetz

Schön, dass Politiker schlanke und transparente Bewilligungsverfahren anstreben! Schade ist nur, dass die gemeinsame Medienkonferenz von Gewerbeverband und "Kulturstadt jetzt" unter dem Aufhänger "Gastgewerbegesetz" stattfand. Das lenkte die wichtige Diskussion in eine falsche Richtung. Und die Regierung macht dieses Spiel gerne mit: Indem sie kurzerhand das Gesetz zum alleinigen Sündenbock stempelt, lenkt sie auf geschickte Weise von den Schwierigkeiten an den Schnittstellen zwischen Baudepartement und Sicherheitsdepartement ab.

Die meisten Probleme liegen nicht beim GGG selbst, sondern beim Vollzug und bei der Überregulierung in anderen Bereichen, z.B. bei den feuerpolizeilichen Bestimmungen, im Bau- und Umweltrecht. Hinzu kommt der schweizerische Hang zum Perfektionismus. Diese Missstände zu beheben ist ein unterstützenswertes Ziel, doch sollte man die Dinge beim richtigen Namen nennen.

Manche Kinderkrankheiten des Gastgewerbegesetzes, z.B. die Gebührenhöhe bei Bewilligungswechseln oder das Formular für generell verlängerte Öffnungszeiten, wurden behoben, ohne dass es dazu publizitätsheischende Veranstaltungen brauchte. Wir fragen uns deshalb, ob eine Leitbehörde nicht auch im Dialog mit der Verwaltung hätte geschaffen werden können. Klar ist: Die Situation würde durch die Schaffung eines One-Stop-Shops (Interpellation Malama) tatsächlich verbessert. Erfreulicherweise will das auch die Regierung.

Zweifelsohne gibt es im Bewilligungswesen noch erhebliches Verbesserungspotential, doch müssen wir auch zugeben, dass bei Verzögerungen oft die Gesuchssteller selber schuld sind, weil die Räumlichkeiten und Einrichtungen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Der Wettbewerb ist aber nur fair, wenn alle Marktteilnehmer gleich lange Spiesse haben! Wieso soll eine Tanzschule, die regelmässige Discoanlässe durchführen will, nicht die gleichen Auflagen haben wie eine Diskothek? Warum soll eine Vereinswirtschaft, die sich an ein öffentliches Publikum richtet und kommerziell geführt wird, nicht die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie alle anderen Restaurationsbetriebe?

Maurus Ebneter
Delegierter des Vorstands
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