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03.02.2023

Buffalowurm als Lebensmittelzutat

Viertes Insekt in der EU zugelassen

In Teilen der Welt ist der Verzehr von Insekten alltäglich. Für die meisten Europäer sind frittierte Heuschrecken oder Mehlwürmer auf Schokolade aber gewöhnungsbedürftig. Inzwischen sind in der Europäischen Union vier Insekten als Lebensmittelzutat zugelassen. Nach Mehlwurm, Heuschrecke und Hausgrille folgte im Januar 2023 die Larve des Getreideschimmelkäfers, auch Buffalowurm genannt.

Essbare Insekten und insektenhaltige Produkte gelten als neuartige Lebensmittel, da sie bislang in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Sie müssen nach den Regeln der Novel-Food-Verordnung gesundheitlich bewertet und zugelassen werden.

Bisher hat die Europäische Kommission die vier Insekten in unterschiedlicher Darreichungsform als Lebensmittel für den europäischen Markt zugelassen. Den Anfang machten im Juni 2021 die getrockneten Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor). «Mehlwürmer» dürfen inzwischen auch gefroren und in Pulverform als Zutat für verschiedene Lebensmittel wie Pasta und Backwaren verwendet werden.

Anfang Dezember 2021 folgte die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) und im Februar 2022 die Hausgrille (Acheta domesticus) in getrockneter, gefrorener und pulvriger Form. Seit diesem Januar dürfen «Heimchen», wie die Hausgrille auch genannt wird, ebenfalls als teilweise entfettetes Pulver von einem anderen Hersteller für verschiedenen Lebensmittel genutzt werden.

Das vierte Insekt wurde Ende Januar 2023 zugelassen: Die Larve des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus), als «Buffalowurm» bekannt, kommt gefroren oder getrocknet, als Pulver oder Paste in zahlreichen Produkten wie Frühstückszerealien und Fleischersatz zum Einsatz.

Allerdings müssen insektenbasierte Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet sein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irregeführt werden. Auf der Zutatenliste wird der deutsche und lateinische Name des Insekts und die Darreichungsform angegeben – etwa «teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen)».

Es ist bekannt, dass sehr wenige Menschen auf das Insekteneiweiss reagieren können. Das gilt vor allem bei bereits bestehenden Allergien gegen Krustentiere wie Garnelen und Hausstaubmilben. Ausserdem können Allergene aus dem Futter, etwa das Klebereiweiß Gluten, in die Produkte gelangen. Daher müssen insektenhaltige Lebensmittel entsprechende Hinweise auf dem Etikett haben, wie andere Lebensmittel auch.

Noch sind Insekten als Lebensmittel in der EU eine sehr kleine Marktnische. Weitere Arten werden voraussichtlich aber folgen, da noch acht Anträge auf Marktzulassung vorliegen. Nach Einschätzung der Welternährungsorganisation (FAO) sind die Sechsbeiner eine nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle.

Ein Vorteil gegenüber konventionellen Nutztieren ist ihre umweltschonende Erzeugung, da Insekten eine hohe Futterverwertungseffizienz haben, weniger Treibhausgasemissionen freisetzen und weniger Wasser und Ackerland verbrauchen.
Heike Kreutz / bzfe


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