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08.06.2006

Vernunft kehrt ein!

Boulevard-Restaurants in der Steinen…

Das Baudepartement Basel-Stadt hat entschieden, dass für Boulevard-Cafés in der Steinenvorstadt wie bisher Betriebszeiten bis 1 Uhr morgens respektive bis 2 Uhr am Wochenende gelten. Damit wird eine angekündigte Einschränkung zurück genommen.

Die Behörden entschuldigten sich für die missverständliche Form der Kommunikation. Man habe nun die Kriterien einer lebendigen Stadt in den Vordergrund gerückt. Speziell die Steinenvorstadt als verkehrsfreier Boulevard und beliebter Treffpunkt soll in seiner Zentrumsfunktion nicht geschwächt werden. Andererseits soll mit einer minimalen Regelung auf Reklamationen der Anwohnerschaft reagiert werden. Musikbetrieb ist auch in Zukunft nicht möglich.

Die Allmendverwaltung hält hingegen an der Reduktion der Boulevardflächen um rund 5% fest. Es müsse ein Korridor von 4 Metern zwischen den belegten Flächen offen bleiben, damit die Zugänglichkeit für Einsatzfahrzeuge gewährleistet sei. Die Behörden legen auch Wert darauf, dass ein Abstand von 1.8 Meter zur Hausfassade eingehalten wird. Eine Arbeitsgruppe soll für das ganze Gebiet der Innenstadt die zulässigen Öffnungszeiten festlegen. Dabei sollen nicht nur die bestehende Gerichtspraxis, sondern auch Regelungen und Erfahrungen aus anderen Städten berücksichtigt werden.

Wir halten es für unzulässig, Spezialregelungen für einzelne Strassenzüge vorzusehen, weil das den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen würde. Das Gastgewerbegesetz – von einigen voreilig als Sündenbock genannt – regelt die generellen Öffnungszeiten, welche auf Gesuch hin sogar verlängert werden können. Für Boulevard-Restaurants gelten grundsätzlich analoge Öffnungszeiten wie für den Innenbetrieb.

Einschränkungen können nur verhängt werden, wenn von einem Betrieb unzumutbare Immissionen ausgehen. Bereits nach dem alten Gastgewerbegesetz war dies übrigens möglich und üblich (in rund 80 Fällen). Das Problem liegt eindeutig beim Umweltrecht: Eine übereifrige Auslegung führt nicht nur bei Restaurants, sondern auch bei anderen Gewerbebetrieben zu Problemen.


Notfallspuren freihalten!

Aufgrund eines aktuellen Vorfalls erinnert die Kantonspolizei Basel-Stadt die Betreiber von Boulevard-Cafés daran, dass die Durchfahrt für Notfallfahrzeuge jederzeit möglich sein muss. Sämtliches Mobiliar ist unbedingt innerhalb der Markierungen der Allmendverwaltung aufzustellen. Wirte sind auch verantwortlich für ihr Publikum, z.B. wenn Gäste Tische und Stühle verstellen. Sind die Notfallspuren nicht frei, geht bei Rettungseinsätzen wertvolle Zeit verloren, was im schlimmsten Fall Menschenleben kosten kann! Nebst strafrechtlichen Folgen sind auch die Gewissensprobleme zu bedenken.


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