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15.01.2006

Probleme mit rücksichtlosen Veranstaltern

Zunehmende Übernutzung der Allmend…

Nach dem Jugendkulturfestival von 2003 versprachen die Behörden eine restriktivere Bewilligungspraxis. Passiert ist das Gegenteil: Bei der letzten Ausgabe im Herbst 2005 wurde rücksichtslos gelärmt – mit staatlichem Segen.

Die Allmend in Basel ist völlig übernutzt. So ist beispielsweise der Barfüsserplatz an 220 Tagen pro Jahr mit Anlässen belegt, rund 40 davon sind lärmintensiv. In Wien – und das ist sicherlich auch eine Kulturstadt – sind solche Events auf maximal zwei bis vier pro Jahr und Platz beschränkt.

Der Slogan unserer Stadt heisst "Culture Unlimited", doch so unlimitiert wünschen wir uns das dann doch nicht. Selbstverständlich brauchen wir nicht nur Museen, sondern auch urbanes Leben. Der Anspruch des JKF, eine Kulturveranstaltung zu sein, darf jedoch nicht einen Freipass für Emissionen bedeuten. Die Belastungen der umliegenden Hotel- und Restaurantbetriebe sowie der Anwohner hat Dimensionen angenommen, die nicht mehr toleriert werden können.

Das Jugendkulturfestival ist mit Abstand diejenige Veranstaltung, welche am meisten stört. Deshalb sind wir bereits vor zwei Jahren bei den Bewilligungsbehörden vorstellig geworden. Die Kommission für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (KVöG) trat am 23. November 2003 auf unsere Beschwerde ein und schrieb unter anderem:

"Die Kommission ist sich einig darüber, dass die Bewilligungen für solche Grossanlässe... künftig den Veranstaltern nicht mehr freie Hand für durchgehende Beschallung mit 100 Dezibel ermöglichen sollen."

"Es ist ein Kompromiss anzustreben, der die Durchführung... möglich macht, aber in einem für Gewerbetreibende (und Anwohner) zumutbarem Rahmen."

"Es ist in der Tat nicht einzusehen, weshalb ein Veranstalter auf öffentlichem Platz während mehrerer Tage uneingeschränkt mit 100 Dezibel beschallen darf."

"Lärmbeschränkungen lassen sich bei Veranstaltungen, bei denen extrem laute Musik das Wesen des Anlasses ausmacht, kaum über eine Beschränkung der Lautstärke erreichen. Dennoch ist die Kommission der Meinung, dass sich die Lärmimmissionen grundsätzlich auf einen bestimmten Pegel beschränken lassen (z.B. 85 Dezibel) – mit zeitlich klar umrissenen Zeitintervallen, in denen das gesetzlich zulässige Maximum... ausgenutzt werden darf."

"Sie können... davon ausgehen, dass die effektiv zu erwartende Belastung deutlich unter dem heute möglichen Maximum liegen wird."

"Es liegt uns daran, Ihnen verbindlich zuzusichern, dass die KVöG die Bewilligungsbehörden im Rahmen ihrer Empfehlungen und in Anerkennung Ihres Anliegens dazu anhalten wird, restriktiver mit künftigen Bewilligungen im Bereich Jugendkultur umzugehen."

Passiert ist das Gegenteil: Das dreitägige Jugendkulturfestival lärmte diesen Herbst sogar bis 2 Uhr morgens. Zwar wurde der zum Publikumsschutz erlassene Grenzwert von 100 Dezibel eingehalten, doch drang der Schall mit 80 bis 90 Dezibel in die umliegenden Gartenwirtschaften, Gasträume und Hotelzimmer. Das entspricht sehr intensivem Baulärm! Die Suva schreibt für längere Belastungen über 85 Dezibel einen Gehörschutz vor, bei Novartis kommen bereits bei 80 Dezibel Schutzausrüstungen zum Einsatz!


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