Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

02.07.2009

Mietzinsanpassung infolge sinkenden Referenzzinssatzes

Bei Mietverträgen mit fester Laufzeit nicht möglich

Am 2. Juni 2009 senkte das Bundesamt für Wohnungswesen den Referenzzinssatz für Hypotheken von 3.5 auf 3.25 Prozent. Für viele Mieter ergibt sich deshalb ein gesetzlicher Anspruch auf eine Mietzinssenkung im Umfang von 2.91 Prozent. Allerdings darf der Vermieter gegen den Senkungsanspruch in einem begrenzten Umfang die Teuerung sowie allgemeine Kostensteigerungen aufrechnen lassen.

Bei unbefristeten Mietverträgen kann der Senkungsanspruch auf den nächstmöglichen Kündigungstermin geltend gemacht werden. Das Herabsetzungsbegehren muss dabei vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen. Es ist also wichtig, dass rechtzeitig ein schriftliches Senkungsbegehren beim Vermieter gestellt wird. Als unbefristet gilt auch das Mietverhältnis, das nach Ablauf der festen Vertragsdauer stillschweigend fortgesetzt wird. Dagegen sind bei Mietverträgen mit fester Laufzeit Anpassungen der Miete zufolge Referenzzinssatzänderung erst auf Vertragsende möglich.

Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden