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25.02.2010

Solothurn passt kantonales Rauchverbot an

Fumoirs auf ein Drittel der Ausschankfläche beschränkt

Im Kanton Solothurn dürfen Fumoirs in Gaststätten künftig maximal einem Drittel der Ausschankfläche entsprechen. Der Solothurner Regierungsrat hat das kantonale Rauchverbot an das per 1. Mai 2010 in Kraft tretende Bundesrecht angepasst, weil dieses strenger ist.

Nach der Solothurner Regelung mussten Fumoirs bisher kleiner als die Hälfte der Gesamtfläche einer Ausschankstelle sein. Ab dem 1. Mai dürfen Fumoirs nur noch einen Drittel der Ausschankfläche betragen, wie der Regierungsrat mitteilte.

Rund 200 der insgesamt ungefähr 300 Fumoirs im Kanton Solothurn entsprächen bereits heute den bundesrechtlichen Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen, sagte Beat Pfluger, Leiter des Rechtsdienstes des Gesundheitsamtes.

Der Kanton habe die Wirte bei den bis am 1. Mai 2010 befristeten Bewilligungen stets darauf hingewiesen, dass danach voraussichtlich das strengere Bundesgesetz gelte. Fumoirs müssen ab dann zudem über selbsttätig schliessende Türen verfügen.

Ausschank nun auch vom Bund erlaubt

Im Rauchverbot des Bundes war zunächst der Ausschank in Fumoirs nicht vorgesehen, was im Kanton Solothurn erlaubt ist. Die Ausschankerlaubnis in Fumoirs ist in die Bundesgesetzgebung jedoch mittlerweile aufgenommen worden. Auch Solothurner Wirte dürfen in Fumoirs demnach weiterhin ausschenken, wie Pfluger festhielt.

Noch in der Vernehmlassung im vergangenen September hatte der Solothurner Regierungsrat vom Bund gefordert, dass Kantone, die bereits eigene Vorschriften eingeführt haben, diese auch nach dem Inkrafttreten der Bundesverordnung beibehalten können.


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