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25.02.2010
Luzern erhält nur moderates Rauchverbot
Verordnung und Merkblatt regeln Details
Im Kanton Luzern sollen zum Schutz vor Passivrauchen keine strengeren Vorschriften als im Bundesrecht gelten. Das hat der Regierungsrat beschlossen.
In einer kantonalen Verordnung und in einem Merkblatt des Gesundheitsdepartements werden zahlreiche Einzelheiten geregelt. Dazu gehören insbesondere Fragen, was ein geschlossener und ein öffentlich zugänglicher Raum ist. Ein Raucherraum in Luzern gilt als ausreichend belüftet, wenn eine branchenübliche mechanische Ventilationsanlage vorhanden ist und die Frischluftmenge pro Person und Stunde 30 bis 40 m3 beträgt. Diese Voraussetzungen galten schon bisher.
- Gastgewerbe- und Gewerbepolizei Luzern
- Solothurn passt kantonales Rauchverbot an
- Anleitung zur Gründung eines Raucherclubs
Dossier: Rauchverbot
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=2031
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