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13.03.2010

Urheberrechtstarife: Ausblick auf die Fussball-WM

Keine Lizenzen bei Fifa und Uefa einholen

Im Zusammenhang mit dem Zeigen von Fussballspielen (z.B. anlässlich einer WM oder EM) ist für das Gastgewerbe der sogenannte GT 3a der wichtigste Urheberrechtstarif. Dieser kann bis zu einer Bilddiagonalen von drei Metern angewendet werden – sowohl für TV als auch für Beamer mit Leinwand. Seit Jahren fordern die Verwertungsgesellschaften für diesen Tarif massive Gebührenerhöhungen, gegen welche sich GastroSuisse bisher konsequent und erfolgreich zur Wehr setzte.

Alleine aufgrund des Widerstands von GastroSuisse kam es zu Beginn dieses Jahres nicht zu erhöhten Tarifansätzen. Der bisherige Tarif bleibt vorerst noch zumindest bis am 30. Juni 2010 unverändert in Kraft. Dabei wurde die Eidgenössische Schiedskommission von GastroSuisse nachdrücklich darauf hingewiesen, dass das vorgenannte Datum mitten in die Fussball-WM fällt, weshalb bald eine nutzergerechte Lösung vorliegen sollte.

Per Ende März findet nun eine Verhandlung vor der Eidg. Schiedskommission statt. GastroSuisse wird sich weiterhin vehement gegen Gebührenerhöhungen aussprechen und sich zudem dafür einsetzen, dass die bisherige, für die Nutzer vorteilhafte Tarifstruktur möglichst beibehalten wird. Sobald definitiv klar ist, wie es mit dem GT 3a weitergeht, wird GastroSuisse umgehend informieren. Zudem wird wiederum ein ausführliches Merkblatt erstellt – so wie bereits anlässlich den letzten WM und EM.

Mehr als drei Meter Bilddiagonale

In Bezug auf Spielübertragungen mit einer Bilddiagonalen von mehr als drei Metern kommt der bei der Euro 2008 eingeführte Tarif GT 3c zur Anwendung. Dieser ausgewogene Tarif hat sich seit seiner Einführung bewährt und ist nach wie vor in Kraft (vorläufig zumindest bis Ende 2010).

Für ein Restaurant oder Hotel, welches eine Übertragung der Fussball-WM plant, ist zum jetzigen Zeitpunkt vorab von Bedeutung, dass ausschliesslich eine Anmeldung bei der Suisa vorgenommen wird. In der Vergangenheit haben zwar einzelne Organisationen wie z.B. die Uefa immer wieder behauptet, auch sie dürften Urheberrechtsentschädigungen einfordern.

GastroSuisse rät seinen Mitgliedern jedoch, keine anderweitigen Lizenzen (bspw. der Fifa) einzuholen und auf etwaige unberechtigte Forderungen von Dritten nicht einzugehen. Denn gemäss der nach wie vor geltenden Rechtslage bedarf es im Zusammenhang mit dem Zeigen von Fernsehübertragungen bezüglich der Urheberrechte lediglich einer Anmeldung bei der Suisa.


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