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17.03.2010
Mehr Rechtssicherheit bei den Bewilligungsverfahren
Frist von einem Monat im Gastgewerbegesetz festgelegt
Knapp zwei Jahre nachdem Gewerbedirektor Peter Malama in einer Motion einheitliche Bewilligungsfristen von einem Monat für das Gastgewerbe gefordert hatte, wird diese Forderung im Grossen Rat nun endlich erfüllt.
Der Grosse Rat hat eine Änderung des Gastgewerbegesetzes verabschiedet. Demnach sollen künftig die Verfahrensfristen für die Erteilung von Bewilligungen nach dem Gastgewerbegesetz nicht länger als einen Monat dauern. Mit dieser Anpassung wurde eine Rechtsunsicherheit im Gesetz beseitigt.
Bewilligungsverfahren, beispielsweise für Gastwirtschaftsbetriebe oder Festwirtschaften, müssen nun "in der Regel" spätestens einen Monat nach Vorlage des vollständigen und korrekten Bewilligungsgesuchs abgeschlossen sein.
Mit der Änderung des Gastgewerbegesetzes wurde eine Motion von Gewerbedirektor Peter Malama erfüllt, die er bereits im Mai 2008 eingereicht hatte und die im Januar 2009 zur Ausarbeitung einer Vorlage an den Regierungsrat überwiesen worden war.
- Gastgewerbegesetz soll Zusatzbestimmung erhalten
- Einfachere Bewilligungsabläufe für Allmendbenutzung
- Kritik an der Bewilligungspraxis im Gastgewerbe
Dossier: Bürokratie
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