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05.04.2010

Raucherclubs als Ausweg?

Umgehungsstrategien haben Hochkonjunktur

Das Rauchverbot in den Basler Restaurants und Bars ist am 1. April 2010 in Kraft getreten. Wer will es den Betreibern von Treffpunktlokalen verübeln, wenn sie sich möglichst gut für den bevorstehenden Überlebenskampf rüsten?

Seit 1. April 2010 gilt in Basel ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Gasträumen. Als einzige Ausnahme erlaubt sind unbediente Fumoirs mit eigener Lüftung. Weil die Raucherzimmer nicht bedient werden dürfen, sind sie für manche Wirte keine Alternative. Abgesehen davon, haben fast vier von fünf Gastbetrieben in Basel gar nicht die räumlichen Voraussetzungen, um ein Fumoir einzurichten. Von den Finanzierungsschwierigkeiten gar nicht zu reden.

Verschiedene Wirte haben nun Vereine gegründet. Die Idee dahinter: Wenn nur Mitglieder Zutritt zum Lokal haben, ist der Betrieb nicht öffentlich zugänglich, womit er nicht dem Rauchverbot unterliegt. Restaurationsbetriebe nicht öffentlich zu führen, scheint ein Weg zu sein, dem Verbot ein Schnippchen zu schlagen. Für viele Betreiber ist die Vereinslösung allerdings keine Option, weil sie einen zu hohen Anteil an Laufkundschaft oder Nichtrauchern haben.

In der Diskussion gerne vergessen werden die rund 270 bestehenden Vereinswirtschaften in Basel-Stadt, die per se nicht öffentlich zugänglich sind. Oder es nicht sein dürften. Doch wer kontrolliert, ob in einem Clublokal nur Mitglieder anwesend sind? Und ob die beschränkten Öffnungszeiten (vier Tage pro Woche während sechs Stunden bis längstens Mitternacht) eingehalten werden?

Leider wird der Wettbewerb durch Vereinslokale verzerrt. Ausweichmöglichkeiten für Raucher gibt es allerdings auch in Baden-Württemberg, im Aargau und im Jura – dort sind Raucherbetriebe und bediente Fumoirs erlaubt. Am schlimmsten jedoch ist die Verlagerung ins Private und in den Untergrund!

Was ist von den neuen Vereinskonstrukten zu halten? Es ist festzuhalten, dass wir in der Schweiz verfassungsmässig garantierte Rechte haben. Menschen dürfen sich versammeln und Vereine gründen. Es ist legitim, wenn sich Raucher und Lokalbetreiber in einem Akt von Notwehr zusammen schliessen. Und es wird ja niemand gezwungen, Mitglied zu werden.

Die grosse Zahl neugegründeter Clubs zeigt das Bedürfnis nach bedienten Fumoirs und kleinen Raucherbetrieben. Das jetzige Rauchverbot schiesst klar über das Ziel hinaus. Mit Ausnahmemöglichkeiten, wie sie das Bundesrecht ermöglichen würde, könnte dieser Zustand korrigiert werden.

Maurus Ebneter
Delegierter des Vorstands
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