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09.04.2010

Juristische Auseinandersetzung absehbar

Regierungsrat Wessels warnt die Fümoar-Wirte

Verschiedene Wirte des Raucherbeizen-Verbunds "Fümoar" haben Post von Regierungsrat Hans-Peter Wessels erhalten. Das Geschäftsmodell des Vereins sei mit den Behörden nicht abgestimmt, schreibt der Vorsteher des für die Umsetzung des Rauchverbots zuständigen Departements. Er habe deshalb grosse Zweifel an dessen Rechtskonformität.

Zum ersten Mal äussern sich die Basler Behörden klar zum Verein Fümoar. In einem Schreiben an 40 Wirte, die gemäss einem BaZ-Artikel Mitglieder des Vereins sind, listet Regierungsrat Wessels Voraussetzungen auf, die zwingend eingehalten werden müssen, um als nicht-öffentliches Lokal zu gelten.

Es dürfe keine Laufkundschaft mehr bedient werden. Mitgliedschaften vor Ort anzubieten, sei unzulässig. Laut Wessels darf im selben Raum nicht zwischen öffentlichem Lokal mit Rauchverbot und nicht-öffentlichem Lokal hin und her gewechselt werden.

Die Mitgliederliste habe jederzeit einseh- und kontrollierbar zu sein. Bei einer Kontrolle müsse zweifelsfrei festgestellt werden können, ob sich im Raum nur registrierte Personen aufhalten. Lediglich Mitgliederausweise vorzuweisen, genüge nicht. Konkret müsste also in jeder Fümoar-Lokalität eine aktuelle Liste der 35'000 Vereinsmitglieder aufliegen.

Wessels zu den Fümoar-Wirten: "Sollten Sie nicht dafür sorgen können, dass entweder das Rauchverbot durchgesetzt oder aber die Laufkundschaft konsequent der Zutritt verweigert wird, wird das Bauinspektorat Massnahmen verfügen." Der Massnahmenkatalog reiche von kostenpflichtigen Verwarnungen bis zum Entzug der Betriebsbewilligung.

Thierry Julliard, Sekretär des Vereins Fümoar, lässt sich in der Basler Zeitung wie folgt zitieren: "Keine einzige der Forderungen basiert auf einer gesetzlichen Grundlage. Wir machen genau gleich weiter wie bisher." Julliard kündigt an, Verwarnungen juristisch anzufechten.


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