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13.06.2010
Solothurner verwerfen Lockerung des Rauchverbots
Bediente Fumoirs sind nach wie vor erlaubt
Die Stimmberechtigten des Kantons Solothurn haben eine Volksinitiative, die kleine Raucherbetriebe im Rahmen der Bundeslösung wieder zulassen wollte, mit einer Nein-Mehrheit von 66.07 Prozent abgelehnt. Bediente Fumoirs bleiben möglich.
In der Volksabstimmung sprachen sich 34'475 Solothurnerinnen und Solothurner gegen die Initiative "für ein liberaleres Gesundheitsgesetz und ein vernünftiges Rauchverbot" aus. 17'703 Stimmberechtigte hiessen das Begehren gut, bei einer Stimmbeteiligung von lediglich 30.36 Prozent.
Die Initiative wollte erreichen, dass der Kanton Solothurn die Bundeslösung übernimmt. Das hätte insofern eine Lockerung zur Folge gehabt, als neben bedienten Fumoirs auch kleine Raucherlokale wieder zugelassen gewesen wären.
Als erster Kanton der Deutschschweiz hatte Solothurn 2006 in einer Volksabstimmung ein kantonales Gesundheitsgesetz mit einem Rauchverbot beschlossen. Die Regeln gelten seit 2009.
Im Kanton Solothurn gibt es über 200 Betriebe mit separaten Raucherräumen. Die Bedienung dieser Fumoirs ist erlaubt. Solothurn gehört damit zu den 18 Kantonen, die ein moderateres Rauchverbot haben als Basel.
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Dossier: Rauchverbot
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