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18.06.2010

Bundesgericht weist Beschwerden gegen Fumoirs ab

Es gibt keinen Anspruch auf totale Rauchfreiheit

Die Genfer Tabakgegner sind vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Sie hatten sich gegen die Einrichtung von Fumoirs in Gaststätten gewehrt und die Aufhebung anderer Ausnahmen vom Rauchverbot verlangt.

sda. Die Beschwerdeführer, angeführt von der Organisation Oxyromandie, hatten argumentiert, dass die im Genfer Rauchverbotsgesetz vorgesehene Bewilligungsmöglichkeit für Fumoirs gegen die Kantonsverfassung verstosse. Diese garantiere jedem Bürger das Recht, keinem Tabakrauch ausgesetzt zu werden.

Das Bundesgericht hat ihre Beschwerden nun abgewiesen. Es hält ihnen entgegen, dass es sich bei der fraglichen Bestimmung um eine generelle Norm zum Schutz der Gesundheit handelt. Sie schaffe indessen keinen Anspruch, auf den sich der Einzelne berufen könne. Ausnahmen wie diejenige von Fumoirs seien erlaubt.

Als zulässig erachtet das Gericht weiter das Fumoir im Genfer Flughafen. In diesem Bereich würden sich viele Transitreisende aufhalten, die das Gebäude nicht verlassen dürften. Angesichts ihres teilweise mehrstündigen Aufenthaltes sei es verhältnismässig, ihnen eine Möglichkeit zum Rauchen zu bieten.

Urteil 1C_511/2009 und 1C_498/2009 vom 2. Juni 2010


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