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30.06.2010

Neues Alkoholgesetz führt nicht zum Ziel

Unverhältnismässige Einschränkung von Gästen, Handel und Gewerbe

GastroSuisse steht klar für die Einhaltung der bestehenden Jugendschutzbestimmungen ein und unterstützt sinnvolle Massnahmen. Das revidierte Alkoholgesetz, dessen Vernehmlassung der Bundesrat eröffnet hat, ist jedoch keine Lösung für die neuen gesellschaftlichen Probleme wie den übermässigen Alkoholkonsum von Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Es würde vielmehr zu einer unverhältnismässigen Einschränkung des Gastes sowie von Handel und Gewerbe führen.

GastroSuisse steht sehr überzeugt hinter den bestehenden Jugendschutzbestimmungen. Das Gastgewerbe hat kein Interesse daran, Alkohol an Jugendliche und vor allem an Minderjährige unter 16 resp. 18 Jahre zu verkaufen.

Übermässiger Alkoholkonsum von Jugendlichen, wie er der Gesellschaft heute Sorge bereitet, hat jedoch wenig mit dem Gastgewerbe zu tun. Der unkontrollierte Alkoholkonsum von Jugendlichen spielt sich fast ausnahmslos im Freien ab.

Solche und ähnliche gesellschaftliche Probleme lässt das revidierte Alkoholgesetz jedoch völlig ausser Acht. Demgegenüber konzentriert sich der Gesetzgeber darauf, sowohl den Gast als auch den Handel und das Gewerbe mit wenig zielführenden Massnahmen unverhältnismässig einzuschränken.

Zahlreiche Angebote an den Gast würden beschnitten. Neu soll zum Beispiel am Freitag und Samstag von 21 bis 9 Uhr morgens weder Bier noch Wein zu vorteilhaften Bedingungen abgegeben werden dürfen. Das wäre unter anderem das Ende von Ladies' Nights.

Preislich sehr attraktive Angebote von Wein und Bier wären ganz generell nicht mehr möglich. Einem Gastwirt, der seinen Gästen nach einem Sieg der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft eine Gratisrunde Bier spendiert, würde eine Strafe drohen. Angebote wie Mehrgang-Menüs inklusive Weinbegleitung, wie sie zum Beispiel in der gehobenen Gastronomie geschätzt werden, wären künftig nicht mehr selbstverständlich.

GastroSuisse wehrt sich mit Vehemenz gegen wenig zielführende und überregulierende Massnahmen, die weder im Interesse des Gastes noch des freien Unternehmertums sind.


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