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27.08.2010

Erste Cassis de Dijon-Lebensmittel auf dem Markt

Verdünnte Sirupe und Obstweine nun auch in der Schweiz

Das Bundesamt für Gesundheit habe bisher sechs Gesuche bewilligt, schreibt die Nachrichtenagentur SDA. 13 Gesuche wurden hingegen abgelehnt und bei 24 wurde noch keine Entscheidung getroffen.

lid. Nach dem Cassis de Dijon-Prinzip können Produkte, welche in der EU oder im EWR in Verkehr gesetzt werden dürfen, auch in der Schweiz ohne weitere Kontrollen in Umlauf gebracht werden. Lebensmittel unterliegen aber einer Spezialregelung und bedürfen weiterhin einer Bewilligung.

Unter den neu bewilligten Produkten befindet sich auch ein Sirup aus Frankreich, der nur zehn Prozent Fruchtanteil enthält. In der Schweiz war bisher ein Mindestanteil von 30 Prozent festgeschrieben. Diese Regelung ist nun aber hinfällig, weil künftig jeder Fruchtsirup, der den französischen Regeln entspricht, in der Schweiz verkauft werden darf.

Ebenfalls bewilligt wurde ein dänisches Gesuch für den Vertrieb von verdünntem Obstwein mit einem Wasseranteil von 85 Prozent sowie ein französischer Käse, der die Aufschrift "0% Fett" trägt. In der Schweiz waren bisher nur die Bezeichnungen "fettfrei" und "fettarm" erlaubt.

Künftig dürfen in der Schweiz auch nicht-koffeinhaltige Limonaden Taurin enthalten, aber höchstens 0.1 Prozent. Bei koffeinhaltigen Energy Drinks, die mit entsprechenden Warnhinweisen versehen sind, gilt ein Grenzwert von 0.4 Prozent.

Sämtliche abgelehnten Gesuche kamen aus Deutschland. Dabei ging es meist weniger um die Produkte, als um deren Anpreisung. So sind in der Schweiz viele Slogans, die auf gesundheitsfördernde Wirkungen abzielen, Arzneimitteln vorbehalten.


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