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20.10.2010
Tischchen nach Mitternacht draussen verboten
Zürcher müssen für Aschenbecher Fenstersims verwenden
Das Rauchverbot stellt die Wirte wegen des nahenden Winters vor eine neue Herausforderung: Sie müssen sich überlegen, wo die Raucher draussen spätabends ihre Zigarettenstummel entsorgen sollen. Ab Mitternacht sind Tischchen für Aschenbecher im Kanton Zürich nämlich verboten.
sda. Das Gastwirtschaftsgesetz hält fest, dass sämtliche Möblierungen um Mitternacht ins Innere des Lokals geräumt werden müssen. Dazu gehören auch kleine Tischchen, auf denen Aschenbecher abgestellt werden können. Auch Sitzgelegenheiten wie etwa Bänke mit wärmenden Lammfellen sind verboten.
Frank Büchi von der Winterthurer Wirtschaftspolizei bestätigte eine entsprechende Meldung des "Landboten". Die Raucher müssten die Aschenbecher dann eben in den Händen halten oder wenn möglich auf einem Fenstersims abstellen, sagte er auf Anfrage.
Theoretisch wäre es zwar möglich, an der Fassade eine Aschenbecher-Halterung anzubringen. Dazu benötigen die Zürcher Wirte jedoch eine Baubewilligung, die vor allem bei denkmalgeschützten Altstadthäusern nur selten gewährt werden dürfte.
Ernst Bachmann, Präsident von Gastro Zürich, ärgert sich über diese Vorschriften. Das gehe wirklich zu weit, sagte er gegenüber Radio 24. Er hoffe nun sehr auf die Vernunft der Behörden. Schliesslich könne es auch nicht im Interesse des Kantons sein, eine ganze Branche kaputt zu regulieren.
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