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23.10.2010

Mindestlohn für Hausangestellte: Fehlentscheid!

Schwarzarbeit wird begünstigt, die Arbeitslosigkeit erhöht

Mit der Einführung eines Minimallohnes für Hausangestellte wird ein gefährliches Präjudiz geschaffen: Zum ersten Mal wird für eine Branche in der Schweiz ein gesetzlicher Mindestlohn festgesetzt.

Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft werden ab 1. Januar 2011 für die Hausangestellten Mindestlöhne zwischen CHF 18.20 und CHF 22 eingeführt. Damit sollen offensichtlich festgestellte Lohnunterbietungen in der privaten Hauswirtschaft unterbunden werden.

Ausländische Beispiele zeigen es deutlich auf: Gesetzliche Mindestlöhne behindern die Flexibilität des Arbeitsmarktes und erhöhen die Arbeitslosigkeit – oder begünstigen die Schwarzarbeit. Der Schweizerische Gewerbeverband hat bekräftigt, sich weiterhin gegen gesetzliche Mindestlöhne zur Wehr setzen.


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