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25.11.2010
Vacherin Mont-d'Or unterliegt vor Bundesgericht
Krümmenswiler Försterkäse verletzt den AOC-Schutz nicht
Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Krümmenswiler Försterkäse den AOC-Schutz des Vacherin Mont-d'Or nicht verletzt. Damit endet ein jahrelanger Streit zwischen einer Toggenburger Käserei und der Sortenorganisation Vacherin Mont d'Or.
Das Bundesgericht hält in seinem Entscheid fest, dass der Käse aus dem Toggenburg das direkte oder indirekte Ansehen des Vacherin nicht ausnutze. Es sei zulässig, dass der Försterkäse wie der Vacherin Mont d'Or von einem Holzreifen umfasst werde, weil dieser kein spezifisches Element des Vacherin Mont d'Or sei und auch bei anderen Käseprodukten eingesetzt werde. Auch die runde Form stelle für einen Weichkäse keine Besonderheit dar.
Das Bundesgericht bestätigte mit seinem Urteil Entscheide des St. Galler Gesundheitsdepartements und des Bundesverwaltungsgerichts.
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Dossier: Nahrungsmittel
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