Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

26.05.2011

Aus für die Schweinesuppe

Verfütterung von Speiseresten ab 1. Juli 2011 verboten

Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) genehmigt. Die hauptsächlichen Änderungen betreffen das Verbot der Verfütterung von Speiseresten an Schweine und den Geltungsbereich der Verordnung.

Die Verfütterung von Speiseresten ("Schweinesuppe") an Schweine ist seit 2006 in der ganzen EU verboten. Um die bilateralen Abkommen im Veterinärbereich einzuhalten und die Schweizer Exportmöglichkeiten nicht einzuschränken, müsse auch die Schweiz diese Verfütterung verbieten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Die ausgehandelte Übergangsfrist läuft am 30. Juni 2011 ab.

Der Geltungsbereich der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wurde auf Nebenprodukte auf der Basis von Milch, Eiern und Honig ausgeweitet. So regelt die Verordnung beispielsweise neu auch die Verwendung der mit Antibiotika belasteten Rohmilch, die nach einer Behandlung einer Euterentzündung (Mastitis) anfällt. Diese Milch darf künftig nur noch auf dem Ursprungsbetrieb verwendet werden – entweder zum Tränken von Kälbern oder als Beimischung zur Jauche. Ansonsten muss sie vernichtet werden.

Das Verfütterungsverbot für Tiermehle an Nutztiere bleibt weiterhin in Kraft. Die BSE-Situation in Europa hat sich deutlich verbessert. Die EU sucht gegenwärtig nach Möglichkeiten, tierische Proteine wieder für die Fütterung von Schweinen und Geflügel zu verwenden. Die Voraussetzungen für eine begrenzte Wiederverwendung dieser Proteine sind jedoch nach Meinung des Bundesrates noch nicht erfüllt.

Der Bundesrat hat im Weiteren die Tierseuchenverordnung der veränderten Tierseuchensituation, neuen Risiken und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Die Verordnung umfasst neu Bestimmungen über das West-Nil-Fieber, eine Krankheit, die in Zukunft auch in der Schweiz auftreten könnte.

Dramatische Konsequenzen könnte das Auftreten der Afrikanischen Pferdepest in der Schweiz haben. Die Bekämpfungsmassnahmen gegen diese Krankheit wurden deshalb ebenso angepasst, wie diejenigen gegen die Hühnerkrankheit ILT (Infektiöse Laryngo-Tracheitis).


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden