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12.07.2011

In den Fümoar-Betrieben wird weiter geraucht

Verein erhebt Vorwürfe gegen Regierung und Lungenliga

Die Mitgliederversammlung des Vereins Fümoar hat einstimmig beschlossen, die bisherige Praxis weiter zu führen und in den angeschlossenen Betrieben das Rauchen überall dort zuzulassen, wo nur Gästemitglieder Zugang haben. Der Lungenliga wirft der Verein vor, mit ihren zahlreichen Initiativen ein "rechtliches Chaos" angerichtet zu haben.

Fümoar konstatiert in einer Medienmitteilung "eine bedenkliche Rat- und Hilflosigkeit" des Regierungsrates hinsichtlich der in Basel-Stadt geltenden Regelung zum Schutz vor Passivrauchen. Diese sei im Bericht vom 1. Februar 2011 zur Interpellation Bollinger offenkundig geworden, worauf die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates in ihrem Bericht vom 24. Juni 2011 eine Klärung der Rechtslage verlangte.

Als Folge dessen stellte das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) in zwei Pilotfällen am 30. Juni 2011 fest, dass das Rauchverbot in Gastwirtschaftsbetrieben uneingeschränkt gelte, auch wenn ein Lokal - wie in dem einen Fall - eine Fläche von weniger als 80m2 aufweise.

Gleichentags rief der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartementes (BVD) eine neue Vollzugspraxis aus, wonach das Rauchen nur in Gastbetrieben mit mehr als 80m2 untersagt werde. Er stützte sich dabei auf das nicht rechtskräftige Urteil eines thurgauischen Bezirksgerichts vom 22. Juni 2011, das in einem völlig anders gelagerten Fall die dort angewandte "Vereinslösung" als unzulässiges Unterlaufen des Rauchverbots einstufte. Offenbar wird nun aber in Basel das Rauchen in sämtlichen kleineren Lokalen toleriert.

"Nun steht der Entscheid des WSU im krassen Widerspruch zum Schreiben des Vorstehers des BVD, der noch letztes Jahr mehrfach die sogenannte Vereinslösung 'Fümoar' als zulässigen Weg zum Passivraucherschutz taxiert hat", schreibt Fümoar in seiner Mitteilung und verweist auf BaZ-Artikel vom 1. und 3. September 2010.

Der Vorsteher des BVD nehme quasi das Ergebnis der Abstimmung über die Volksinitiative des Wirteverbandes vorweg und wende bereits jetzt - unter Aushebelung des baselstädtischen Rauchverbotes - die eidgenössische Regelung an. Völlig im Unklaren bleibe sodann, ob die gelockerte Vollzugspraxis des BVD auch im Fall der Ablehnung der Initiative "Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung!" weiterhin gelte, schreibt Fümoar.

"Nebst den mangelnden, notwendigen kantonalen Einführungsbestimmungen bleibt selbst bei Annahme der Wirteverbandsinitiative die Rechtsunsicherheit bestehen, weil die Lungenliga trotz des bestehenden eidgenössischen Gesetzes über den Schutz vor Passivrauchen eine neue Volksinitiative lanciert hat, mit der das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen generell untersagt werden soll, womit auch die sogenannten Fumoirs - gleichgültig ob bedient oder unbedient - nicht mehr zulässig wären", heisst es in der Mitteilung von Fümoar. Kein Wirt werde ein kostspieliges Fumoir bauen, das sich möglicherweise alsbald als völlig unnütz erweisen könnte.

Originalton Fümoar: "Das rechtliche Chaos, das die Lungenliga mit ihren kantonalen und eidgenössischen Initiativen entgegen der sauberen und verfassungskonformen eidgenössischen Regelung über den Passivraucherschutz angerichtet hat, sowie die widersprüchlichen Entscheide des BVD und des WSU führen dazu, dass noch viel weniger klar ist, was jetzt, in sechs Monaten und in zwei Jahren gilt."

Der Verein Fümoar hat daher beschlossen, seine bisherige Praxis des Passivraucherschutzes in verfassungs- und gesetzeskonformer Weise weiterzuführen. Die Mitteilung von Fümoar schliesst mit den Worten: "Wer nicht durch Passivrauchen belästigt werden will, hat keinen Zutritt zu Fümoar-Lokalen."


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