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04.09.2011

Verfütterungsverbot von Speiseresten – wie weiter?

Vergärung als zweitbeste Lösung

Seit 1. Juli 2011 ist die Verfütterung von Speiseresten an Nutztiere verboten. Wer bei alternativen Entsorgungswegen Aspekte der Nachhaltigkeit stark gewichtet, wird sich wohl für die Vergärung in einer Biogasanlage entscheiden.

Die stoffliche und energetische Nutzung von Speiseabfällen ist ein Grundsatz der Abfallplanung, welcher in der "Biomassestrategie Schweiz" festgehalten ist. Diese wurde von den Bundesämtern für Energie (BFE), Landwirtschaft (BLW), Raumentwicklung (ARE) und Umwelt (BAFU) herausgegeben, wobei der sparsame, schonende und rationelle Einsatz von Ressourcen als oberste Priorität genannt wird.

Auch GastroSuisse fühlt sich der Nachhaltigkeit verpflichtet und hat die Nachhaltigkeits-Charta des Schweizer Tourismus unterzeichnet. Die sorgfältige und möglichst sparsame Nutzung von Ressourcen hat bisher zur Verwertung von Speiseresten durch die Verfütterung an Nutztiere – namentlich an Schweine – geführt.

Die Transportwege waren kurz, abgesehen von der Hygienisierung musste praktisch keine Energie investiert werden, und die Speisereste wurden verlustfrei und bestimmungsgemäss – nämlich als Nahrungsmittel in Form von Tierfutter – wiederverwertet.

Um Handelshemmnisse abzubauen, musste sich die Schweiz jedoch dem Druck der EU beugen, welche seit 2006 ein Verfütterungsverbot für Speisereste kennt. Nach einer längeren Übergangsfrist dürfen Speisereste nun seit dem 1. Juli 2011 auch in der Schweiz nicht mehr an Nutztiere verfüttert werden.

Es mussten also neue Wege gefunden werden, Speisereste sinnvoll und im Dienste der Nachhaltigkeit weiterzuverwerten. Gemäss Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestehen grundsätzlich die nachfolgend genannten Möglichkeiten, Speisereste zu entsorgen.

Vergärung als zweitbeste Lösung

Der nun empfohlene, optimale Weg führt über die Vergärung in einer Biogasanlage. Diese Verwertung hat den Vorteil, dass die in den Speiseresten enthaltenen Rohstoffe dreifach genutzt werden können. Erstens wird durch die Vergärung Energie (z. B. Biogas) produziert, zweitens werden die Gärreste, welche immer noch Phosphor und andere Stoffe enthalten, als wertvoller Dünger weiterverwertet. Drittens kann die bei der Vergärung entstehende Prozessabwärme genutzt werden, so dass der Verbrauch fossiler Brennstoffe und somit der CO2-Ausstoss reduziert werden können.

Damit die Speisereste auf diese Weise verwertet werden können, müssen sie vorgängig hygienisiert werden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sogenannt "thermophile" Biogasanlagen werden bei Temperaturen von 53 bis 58°C betrieben, wodurch die Speisereste hygienisiert werden. Andere, nicht thermophil betriebene Anlagen verfügen zusätzlich über eine interne oder externe Hygienisierungsanlage. Auch bei dieser Verwertung sind die Transportwege zumindest mittelfristig kurz.

Zurzeit gibt es viele Anbieter, welche den Markt untereinander aufteilen wollen. Mit der Zeit aber werden nach einem Verdrängungswettbewerb voraussichtlich nur noch wenige Anbieter übrigbleiben, so dass die Transportwege zumindest in einigen Gebieten vermutlich wieder länger werden.

Ebenfalls zu befürchten ist, dass langfristig die Preise für die Entsorgung steigen werden. Die Vergärung der Biomasse erfordert nämlich hohe Anfangsinvestitionen, welche momentan aufgrund des Wettbewerbs nicht vollständig auf die Kunden überwälzt werden können. Dennoch stellt die Vergärung nicht nur die nachhaltigste, sondern auch eine Lösung mit tragbaren Kosten dar.

Trocknung zur Gewinnung von Dünger

Eine weitere Möglichkeit, Speisereste sinnvoll zu verwerten, stellen Trocknungsanlagen dar. Diese reduzieren die Speisereste durch Verdampfen auf einen Bruchteil ihrer ursprünglichen Masse. Die verbleibende Substanz kann wiederum als Dünger verwendet werden, wenn die Hygienevorschriften bezüglich Entsorgung von tierischen Nebenprodukten eingehalten werden.

Kleinere solcher Anlagen können von den Hotels und den Restaurantbesitzern selbst angeschafft werden. Während bei der Vergärung auf dreierlei Weise Nutzen aus der Verwertung gezogen wird, ist es bei der Trocknung nur eine Art, nämlich die Gewinnung von Dünger.

Zusätzlich fällt negativ ins Gewicht, dass Heizenergie zugeführt werden muss. Diese Entsorgungsart hat gegenüber der zuerst vorgestellten zudem die beiden Nachteile, dass erstens die Speisereste in viel geringerem Umfang weitergenutzt werden können und dass zweitens vom Wirt mit der Anschaffung einer Trocknungsanlage eine Investition verlangt wird.

Entsorgung über Kehricht

Nicht empfohlen, aber auch nicht verboten ist die Entsorgung über die Kehrichtverbrennung. Auf Anmeldung hin sind die Kehrichtverbrennungsanlagen in der Lage, Speiseabfälle in fester, breiiger oder flüssiger Form anzunehmen und zu entsorgen. Das einzelne Restaurant oder Hotel muss die Speisereste aber selbst liefern. Die "normale" Entsorgung via Kehrichtabfuhr ist nämlich nur gestattet, wenn die Speisereste mindestens stichfest sind.

Was grundsätzlich gegen diesen Entsorgungsweg spricht, ist der (Transport-)Aufwand für das einzelne Restaurant oder Hotel sowie die entstehenden Kosten durch Transport und Entsorgungsgebühren. Gerade in Gebieten, wo die Kehrichtgebühren von der Menge Abfall abhängig sind (z. B. durch Gebühren pro Kehrichtsack), kann dieser Entsorgungsweg den Wirt schnell sehr teuer zu stehen kommen. Auch unter dem ökologischen Aspekt ist dieser Entsorgungsweg nicht zu empfehlen, da dabei wertvolle Ressourcen ungenutzt vernichtet werden.

Verbotene Entsorgungswege

Ausdrücklich verboten sind die Verfütterung an Nutztiere (seit 1. Juli 2011), die Entsorgung über die Kanalisation, die direkte landwirtschaftliche Verwertung ohne vorgängige Hygienisierung, die Entsorgung direkt via Kompostierungsanlage (Ausnahme: rein pflanzliche Rüstabfälle), die Entsorgung über die Grüngutsammlung und die Entsorgung über "wilde Deponien" (Vergraben).

Die Entsorgung über die Kanalisation ist deswegen untersagt, weil die Speisereste (auch in verflüssigter Form) als Abfall und nicht als Abwasser gelten. In der Regel sind diese Abfälle mit organischen Stoffen hoch belastet und können bei nicht fachgerechter Behandlung den Betrieb der öffentlichen Abwasserreinigungsanlagen und das Kanalisationssystem erheblich beeinträchtigen.

Informationsmöglichkeiten

GastroSuisse hat für seine Mitglieder eine Liste erstellt, in welcher für jeden Kanton die bereits feststehenden Abnehmer für Speisereste, die weiterverarbeitenden Anlagen sowie die zuständigen Ämter aufgeführt sind. Da laufend weiteren Abnehmern von Speiseresten Bewilligungen erteilt werden und da die einzelnen Kantone nicht alle auf dem gleichen Stand sind, empfehlen wir, im Zweifelsfall bei dem zuständigen kantonalen Amt (meistens Veterinäramt) nachzufragen.

Quelle: Wirtschaftspolitische Abteilung von GastroSuisse


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