Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

11.01.2012

Liberalisierung der Öffnungszeiten

Bundesrat unterstützt neue Regelung für Tankstellenshops

Tankstellenshops auf Autobahnraststätten sowie an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr sollen rund um die Uhr und am Sonntag bedient bleiben können. Sie müssen dazu ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.

Am 11. Januar 2012 hat der Bundesrat die von Nationalrat Christian Lüscher eingereichte parlamentarische Initiative "Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops" gutgeheissen. Er beantragt aber, den bisherigen Begriff "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" beizubehalten.

Aus Sicht des Bundesrates ist Nacht- und Sonntagsarbeit nur sehr restriktiv zuzulassen. Im vorliegenden Fall ist eine moderate Anpassung der arbeitsgesetzlichen Grundlagen jedoch angezeigt, weshalb er den unterbreiteten Gesetzesentwurf grundsätzlich unterstützt.

Heute gelten für Tankstellen und Gastronomiebetriebe einerseits und für Tankstellenshops andererseits unterschiedliche arbeitsgesetzliche Vorschriften. Das führt in der Praxis zu Schwierigkeiten. Indem künftig das ganze Sortiment eines Tankstellenshops während der ganzen Nacht angeboten werden darf und keine Absperrung von Teilen des Sortiments mehr vorgenommen werden muss, werden die betroffenen Betriebe administrativ entlastet.

Die Änderung des Arbeitsgesetzes sei auch im Sinne der Kundschaft, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Gerade bei Personen, die die ganze Nacht arbeiteten, könne ein Bedürfnis nach den in den Tankstellenshops erhältlichen Artikeln auch zwischen 1 Uhr und 5 Uhr nachts vorhanden sein.

Da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Tankstellen bedienen oder in Tankstellenbistros arbeiten, bereits heute während der ganzen Nacht anwesend sind, muss nicht mit einer erheblichen Zunahme der Nachtarbeit gerechnet werden.

Ausserdem ist eine durchgehende Nachtöffnung und damit zusammenhängend die Beschäftigung von Arbeitnehmern während der ganzen Nacht weiterhin nur dort möglich, wo dies die kantonale Ladenöffnungsgesetzgebung zulässt.

Der Bundesrat will an der heute in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz verwendeten Formulierung "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" (statt "an Hauptverkehrstrassen") festhalten. Die Verwaltungs- und Gerichtspraxis habe konkretisiert, was darunter zu verstehen sei. Bei der Verwendung eines unbestimmten Begriffs könnte es zu neuen Unklarheiten kommen.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden