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10.02.2012

Kartellamt mahnt HRS ab

Meistbegünstigungsklausel verstösst gegen Gesetz

Das deutsche Bundeskartellamt hat die HRS Hotel Reservation Service GmbH unter anderem wegen Verstosses gegen das "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" abgemahnt. In einer ersten Stellungnahme begrüsst der Hotelverband Deutschland dies ausserordentlich.

"Die von HRS seinen Hotelpartnern abverlangte Ratenparität über alle Online- und Offline-Vertriebskanäle ist auch aus unserer Sicht ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine eklatante Wettbewerbsbehinderung", erklärt hierzu Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland. "Wir sehen uns durch das Handeln des Bundeskartellamtes vollumfänglich in unseren vorgetragenen Rechtsbedenken bestätigt."

Nach Feststellung des Bundeskartellamtes habe HRS mit seinen Hotelpartnern eine Meistbegünstigungsklausel vereinbaren wollen, die HRS für das gesamte Angebot den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren sollen.

Ab März dieses Jahres solle die Meistbegünstigungsklausel noch verschärft werden und dann auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit habe HRS bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten haben, für weitere Buchungen gesperrt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes erklärte hierzu, dass HRS das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland sei und durch die Best-Preis-Klausel Konkurrenten die Möglichkeit nehme, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern werde der Markteintritt erschwert. Deshalb stellten diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.

Die Abmahnung des Bundeskartellamtes erfasst die von HRS angewandte Meistbegünstigungsklausel. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf die von HRS kürzlich angekündigte und von vielen Hoteliers beklagte Erhöhung der Provisionen.


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