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15.02.2012

Revision der Schall- und Laserverordnung

Grenzwerte bleiben gleich

Der Bundesrat hat die Schall- und Laserverordnung SLV geändert. Dies erlaubt den Behörden eine bessere Beurteilung von Lasershows. Neu müssen Veranstalter schon bei der Meldung einer Lasershow exakte Angaben zur Strahlungsstärke machen. Die Grenzwerte in der Verordnung bleiben sowohl beim Laser als auch beim Schall gleich.

Bei Lasershows, in denen das Publikum bestrahlt wird, müssen Strahlungsgrenzwerte eingehalten werden, weil starke Laserstrahlen Augen- oder Hautschäden verursachen können. Deshalb sind Lasershows gemäss SLV meldepflichtig.

Neu müssen bereits bei der Meldung der Veranstaltung an die kantonalen Behörden, die für den Vollzug der Verordnung zuständig sind, exakte Angaben zur Strahlungsstärke gemacht werden, damit sie die Beurteilung vornehmen können.


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