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29.02.2012

Die "Multienttäuschung"

Stiftung Warentest nimmt Multivitaminsäfte unter die Lupe

Ach, wenn doch alles so einfach wäre. Man weiss eigentlich was "gesunde" Lebensmittel sind und doch landet man öfter als gewollt bei solchen, die irgendwann das schlechte Gewissen auf den Plan rufen. Aber da gibt es ja schnelle Hilfe. Zwischendurch einfach was Gutes für den eigenen Körper. Zum Beispiel durch Multivitaminsäfte. Soviel Frucht und Vitamine können ja nicht schaden. Schön wär's, wie die Stiftung Warentest in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift veröffentlicht hat.

"Multienttäuschend" finden die Tester das Ergebnis. Denn obwohl viele Früchte auf den Produkten appetitlich locken, steckt nur selten vollwertiger Fruchtsaft in der Flasche oder Packung. Und wenn dann "Fruchtsaft" auf der Verpackung steht, ist das ein klarer Verstoss gegen die Fruchtsaftverordnung. Sprich: Der Kunde wird nicht nur ent-, sondern auch getäuscht.

Im Test haben die "Direktsäfte" am besten abgeschnitten. Beim Direktsaft erfolgt nach dem Pressen nur das Pasteurisieren (Haltbarmachen) plus eventuellem Transport in Eisblöcken (häufig bei Südfrüchten) und Abfüllen. Werden Fruchtsäfte aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellt, werden die Früchte ausgepresst und in Fruchtfleisch (Pulpe), Saft und Aromen getrennt.

Dem Saft entzieht man dann grösstenteils das fruchteigene Wasser. So entsteht ein Konzentrat, das gut transportiert und gelagert werden kann. Vor der Verarbeitung wird das Konzentrat wieder mit Wasser versetzt und – der hier entscheidende Schritt – mit den entsprechenden Aromen versetzt in den Anteilen, wie sie auch im ursprünglichen Saft vorhanden waren.

Gemäss Fruchtsaftverordnung muss Fruchtsaft aus Konzentrat zumindest gleichartige geschmackliche und analytische Eigenschaften aufweisen wie Fruchtsaft. Allein das war im Test bei über 70 Prozent der geprüften 22 Multivitaminsäfte nicht der Fall.

Aber damit nicht genug. Auch die Vitaminzusätze stiessen bei den Testern auf grosses Erstaunen.
Hintergrund: Wird ein bestimmtes Vitamin ausgelobt, muss eine Mindestmenge im Produkt enthalten sein. Von einer Maximalmenge ist allerdings nicht die Rede.

"Selbstverständlich darf etwas überdosiert werden, aber wenn die Überdosierung dann das Dreifache dessen beträgt, was drauf steht, dann finden wir, ist es zu viel", so Dr. Birgit Rehlender, Projektleiterin bei der Stiftung Warentest. "Der Verbraucher hat dann überhaupt keine Chance, den Vitamingehalt der Produkte zu errechnen und seine Zufuhr gezielt auszuwählen."

Egal also, wie man es dreht und wendet. Auch Multivitaminsäfte sind kein alleiniger Heilsbringer in Sachen Gesundheit und der Kaloriengehalt der meisten Säfte spricht auch eher für einen massvollen Einsatz bei Abnehmwilligen. Am besten als Schorle.

aid infodienst


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