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03.03.2012

Verfassungsgericht kippt Rauchverbot in Hamburg

Klage einer Wirtin gegen Ungleichbehandlung war erfolgreich

Das Hamburger Rauchverbot ist verfassungswidrig. Das entschied das höchste deutsche Gericht nach der Klage der Hamburger Wirtin Bärbel Uliczka, die eine Autobahnraststätte betreibt. Das Rauchverbot in Hamburg gestattete zwar Raucherräume in kleinen Kneipen, nicht aber in Restaurants. Diese Ungleichbehandlung wurde jetzt auch vom Verfassungsgericht in Karlsruhe beanstandet.

Die Einschränkung für Speiselokale könne "erhebliche wirtschaftliche Nachteile" mit sich bringen, so das höchste Gericht. Ausserdem gebe es keinerlei sachliche Gründe, dass der angebliche Passivrauch beim Essen schädlicher sei als dort, wo nicht gegessen werde.

Uliczka hatte vor dem Hamburger Verwaltungsgericht gegen diese Ungleichbehandlung geklagt, weil die Stadt ihr nicht erlaubte, einen separaten Raucherraum einzurichten. Das Verwaltungsgericht wandte sich daraufhin an das höchste deutsche Gericht, um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen.

Die Karlsruher Richter gaben der Klägerin Recht. Das bedeutet, dass bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auch in Restaurants und Bistros abgeschlossene Raucherräume eingerichtet werden dürfen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kündigte an, Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Hamburg zu prüfen.


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