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12.03.2012
Ständerat lehnt Lungenliga-Initiative ab
Schutz vor Passivrauchen ist bereits gewährleistet
Der Ständerat verzichtet auf unnötige Verschärfungen des geltenden Passivrauchschutzes. Er lehnt sowohl die Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" ohne Gegenvorschlag ab als auch einen entsprechenden Rückweisungsantrag. Damit steht auch die Kleine Kammer hinter der bestehenden Lösung zum Passivrauchschutz.
"Die geplante Verschärfung des Passivrauchschutzes, sei es über den Rückweisungsantrag oder die Volksinitiative, ist überflüssig", sagt Klaus Künzli, Zentralpräsident GastroSuisse. "Seit Mai 2010 ist das Gastgewerbe in der gesamten Schweiz rauchfrei und die Angestellten gastgewerblicher Betriebe sind vor Passivrauchen gut geschützt", begründet er.
Im Mai 2010 ist das "Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen" in Kraft getreten, das GastroSuisse als einen realistischen politischen Kompromiss zugunsten des Passivrauchschutzes erachtet. Es schützt die Nichtraucher und lässt dem Gastgewerbe in einem sehr eng definierten Rahmen die Möglichkeit, auch rauchende Gäste zu bewirten.
Der Rückweisungsantrag von Ständerat Hans Stöckli sah ähnlich wie die Volksinitiative vor, alle Raucherbetriebe und bedienten Fumoirs abzuschaffen. Kleine Raucherbetriebe und Fumoirs sind jedoch seltene und bereits heute streng geregelte Ausnahmen.
Raucherlokale sind in einigen Kantonen zwar zugelassen, jedoch nur bis 80 Quadratmeter Grösse, was in etwa einem Betrieb mit sechs bis sieben Tischen entspricht. Das Rauchen ist ausserdem nur in gut abgetrennten, gut belüfteten und nach aussen leicht erkennbaren Fumoirs erlaubt. Die Bedienung ist nur möglich, wenn ein schriftliches Einverständnis des Mitarbeiters dazu vorliegt. Der Passivrauchschutz ist somit ausreichend sichergestellt.
GastroSuisse wehrt sich gegen weitere Verschärfungen des Passivrauchschutzes, da dadurch bereits geschaffene Rahmenbedingungen wieder in Frage gestellt werden. Berechenbare Rahmenbedingungen sind jedoch unerlässlich für Investitionen sowie Innovation und damit auch für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
- GastroSuisse
- Sieg für Vernunft und Gastfreundschaft
- AR: Kantonsrat will keine Ausnahmen für Raucherbetriebe
Dossier: Rauchverbot
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