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19.05.2012

Polizeistunde an Spieltagen aufgehoben

Unbürokratische Regelung während der Fussball-EM

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt teilt mit, dass die Polizeistunde für Restaurationsbetriebe an Spieltagen der Fussball-EM 2012 aufgehoben ist. TV-Geräte dürfen ausnahmsweise auch auf Boulevardflächen aufgestellt werden.

Vom 8. Juni und bis und mit 1. Juli 2012 gibt es für Innenräume von Basler Restaurationsbetrieben keine Beschränkung der Öffnungszeiten. Ausgenommen sind die spielfreien Tage am 20., 25., 26., 29. und 30. Juni.

Bewilligte Öffnungszeiten für Boulevardbetriebe werden jeweils bis zum offiziellen Spielende und 15 Minuten darüber hinaus erweitert.

Gelegenheits- und Festwirtschaften gemäss § 14 des Gastgewerbegesetzes erhalten für den Pauschalbetrag von 150 Franken eine Bewilligung für alle offiziellen Spieltage – jeweils für den Zeitraum zwei Stunden vor dem Anspiel bis zwei Stunden über das Spielende hinaus. Vereins- und Klubwirtschaften gemäss § 12 des Gastgewerbegesetzes erhalten ebenfalls unbürokratisch Ausnahmebewilligungen.

Die Gruppenspiele beginnen jeweils um 18 und um 20.45 Uhr. Die Spiele in der Finalrunde (ab 21. Juni) dauern von 20.45 bis 22.30 Uhr, bei Verlängerungen entsprechend länger.

Ausstrahlungsgeräte dürfen neu auf der Allmend innerhalb der Boulevardfläche aufgestellt werden. Die Geräte dürfen aber nicht mit zusätzlichen Lautsprecheranlagen oder Verstärkern ausgerüstet werden. Die maximale Bildschirmdiagonale von drei Metern darf nicht überschritten werden.


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