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01.06.2012

Präventionsgesetz: Der Kampf geht weiter!

Ständerat tritt knapp auf das überflüssige Gesetz ein

Der Ständerat hat es leider verpasst, das Präventionsgesetz definitiv zu begraben. Es besteht noch die Hoffnung, dass überflüssige Gesetz in der Schlussabstimmung scheitert. Wenn nicht, ist ein Referendum durch die Wirtschaftsverbände wahrscheinlich.

Mit Stichentscheid des Präsidenten hat die Kleine Kammer beschlossen, auf das Präventionsgesetz einzutreten. Anschliessend hat sie das Gesetz im Detail beraten. Dabei wurde wenigstens auf die Schaffung eines Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung verzichtet.

Die Gesundheitsfolgeabschätzung wurde vom Ständerat vorerst aus der Vorlage gestrichen. Dies wäre ein neues Instrument des Bundes gewesen, um die Auswirkungen wichtiger Vorhaben auf die Gesundheit zu untersuchen.

Das Präventionsgesetz sieht auch eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vor, welche einen Zuschlag auf die jährliche Krankenversicherungsprämie für die Finanzierung des Präventionsfonds bestimmt. Der Zuschlag liegt nun bei 0.075 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie fest.

Da zwischen den Entscheiden der beiden Kammern weiterhin Differenzen bestehen, geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Der Schweizerische Gewerbeverband und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik haben das Referendum angekündigt, wenn dem Gesetz nicht sämtliche Giftzähne gezogen werden.

Die wichtigsten Gründe gegen das Präventionsgesetz

1. Das Präventionsgesetz ist unnötig. Einerseits wird bereits national, kantonal und kommunal Prävention betrieben, andererseits ist und sollte Koordination auch ohne ein eigens dafür bestimmtes Bundesgesetz möglich sein.

2. Das Präventionsgesetz ist zentralistisch. Dadurch wird eine sehr allgemeine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche unter anderem die strategische Planung der Prävention neu auf Bundesebene ansiedelt. Dabei wird zu viel Raum für künftige Einschränkungen der regionalen, kantonalen oder kommunalen Zuständigkeiten gelassen.

3. Das Präventionsgesetz ist kostspielig. Jegliche neue Regelung, die umgesetzt werden muss, bewirkt ein Mehr an Bürokratie und an zusätzlichen Kosten. Ausserdem haben Nationale Programme erfahrungsgemäss immer neue Hürden für die Betriebe zur Folge, was vor allem die KMU belastet (z.B. Durchführung von Informationsveranstaltungen oder die Beantwortung von Umfragen für die Präventionsstatistik).

4. Das Präventionsgesetz schränkt die persönliche Freiheit ein. Seit Jahren ist eine Tendenz zur Regulierung aller Lebensbereiche feststellbar. Immer neue Gesetze schränken die persönliche Freiheit ein und untergraben die Selbstverantwortung. Ob sie jedoch wie im Falle des Präventionsgesetzes zu einer gesünderen Bevölkerung beitragen und die Kostenexplosion im Gesundheitswesen eindämmen, ist nicht erwiesen.


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