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15.06.2012
Verwaltungsgericht urteilt über Fümoar
Zulässigkeit des Vereinsmodells auf dem Prüfstand
Am 25. Juni 2012 entscheidet das Verwaltungsgericht Basel-Stadt anhand von zwei Pilotfällen, ob das Vereinsmodell des Raucherbeizen-Netzwerks "Fümoar" zulässig ist. Der Streit wird wohl vor Bundesgericht enden.
Seit 1. April 2010 gilt in Basel-Stadt ein strenges Rauchverbot, welches das Rauchen in öffentlich zugänglichen Lokalen untersagt und einzig unbediente Fumoirs mit eigenem Lüftungskreislauf davon ausnimmt. Zusätzlich gilt seit 1. Mai 2010 das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen – in Basel sind allerdings nur Punkte relevant, die dort strenger geregelt werden als im kantonalen Gesetz.
Das Basler Verwaltungsgericht wird sich am 25. Juni mit der Beschwerde des Fümoar-Anwalts Thierry Julliard gegen den Entscheid des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) beschäftigen, welches das Vereinsmodell als illegal bezeichnete und dabei mit dem Arbeitnehmerschutz argumentierte. Involviert in das Verfahren sind zwei Fümoar-Lokale: Die Diskothek Fame und das Restaurant zum Schiefen Eck.
Das Bau- und Verkehrsdepartement führt ebenfalls Verfahren gegen Fümoar-Betriebe, in denen die rechtliche Zulässigkeit des Vereinsmodells generell beurteilt werden soll. Der Verein Fümoar hat angekündigt, den mittlerweile über zwei Jahre dauernden Streit ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Der Verein Fümoar hat rund 180 Wirte- und weit über 100'000 Gästemitglieder. Die Lokale werden "nicht-öffentlich zugänglich" geführt, sind aber Restaurationsbetriebe im Sinne des Gastgewerbegesetzes. Die Basler Behörden fahren seit letztem Sommer einen härteren Kurs gegen das Modell und behaupten, dass die Betriebe faktisch öffentlich zugänglich seien, weil jede Person spontan Vereinsmitglied werden und sofort konsumieren könne.
- In den Fümoar-Betrieben wird weiter geraucht
- Fümoar-Verbot: Rauchen jetzt wieder legal?
- Seltsames Rechtsverständnis der Basler Behörden
Dossier: Rauchverbot
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