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22.06.2012
Thüringen: Keine Verschärfung des Rauchverbots
Rauchergaststätten bleiben erlaubt
Der Landtag von Thüringen hat beschlossen, das bis 2012 befristete Rauchverbot auch über dieses Jahr hinaus anzuwenden. Gesundheitsstaatssekretär Hartmut Schubert begründete die Entscheidung damit, dass sich die geltenden Ausnahmeregelungen bewährt hätten.
In "Einraumgaststätten" bis zu 75 Quadratmeter darf das Rauchen somit weiterhin gestattet werden, wenn Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt erhalten und keine zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Weiter muss das Lokal deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.
Das Rauchen kann ausserdem in Lokalen über 75 Quadratmetern in Nebenräumen erlaubt werden, wenn der Nebenraum als Raucherraum gekennzeichnet ist und baulich von den übrigen Räumen so abgetrennt ist, dass kein Luftaustausch stattfindet.
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Dossier: Rauchverbot
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