Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

27.06.2012

Gericht wirft Fümoar Gesetzesumgehung vor

Weiterzug ans Bundesgericht wahrscheinlich

Niederlage für das Basler Raucherbeizen-Netzwerks "Fümoar": Das kantonale Appellationsgericht hat Rekurse von zwei Gastronomiebetrieben wegen des Rauchverbots abgewiesen. Das strenge Basler Verbot sei zulässig und das Modell des "Fümoar"-Vereins eine Gesetzesumgehung, befand das Gericht.

sda. In Basel-Stadt gilt seit 2010 ein strenges Rauchverbot, das nur unbediente Fumoirs als Ausnahme zulässt. Dagegen wehren sich die rund 180 Beizen des Vereins "Fümoar", in denen Gäste nach Bezahlen eines Mitgliederbeitrags weiter rauchen können. Erstmals urteilte im Kanton nun ein Gericht über den Streit.

Dabei ging es um Rekurse einer Diskothek und eines Restaurants gegen einen Entscheid des baselstädtischen Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU), die die beiden Betriebe weitergezogen hatten. Das Appellationsgericht in seiner Funktion als Verwaltungsgericht wies die Rekurse nun ab.

Dabei erachtete das Gericht ein Rauchverbot, das wie in Basel-Stadt über die Bundesregelung hinausgeht, als zulässig. Die Rekurrenten hatten eingewendet, das Bedienungsverbot gemäss Basler Gesetz sei eine arbeitsrechtliche Massnahme, das Arbeitsrecht vom Bund jedoch abschliessend geregelt; die Bestimmung sei verfassungswidrig.

Der Bund habe klar einen weitergehenden Schutz der Arbeitnehmer ermöglichen wollen, sagte dagegen der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung nebst anderem. Zwar habe er den Passivrauchschutz zunächst abschliessend regeln wollen, dann aber das Bestehen kantonaler Regelungen einbezogen.

Das Modell der "Fümoar"-Lokale sei derweil eine "klare Umgehung des Gesetzes". Es unterscheide sich nicht von einem Eintrittssystem, hielt der Gerichtspräsident fest: Wer den Wirten zehn Franken zahle, sei für ein Jahr aufgenommen, ein Aufnahmeverfahren oder einen Organbeschluss gebe es nicht.

Ausserdem gebe es auch keine Namenslisten der Mitglieder, Korrespondenz oder sonstige Vereinsleistungen ausser der Generalversammlung. Und das Entgelt von zehn Franken ändere nichts daran, dass jedermann Zutritt habe; die Restaurants seien damit aber öffentlich-zugänglich und dem Rauchverbot unterstellt.

Weitere Rechtsfragen liess das Gericht teils offen. Laut dem Basler Bau- und Verkehrsdepartement sind bisher über 100 "Fümoar"-Beizen verwarnt worden; die meisten haben rekurriert. Ob die "Fümoar"-Betriebe das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, wollen sie nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, wie ihr Anwalt Thierry Julliard sagte.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden