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12.07.2012
Modell Auderset auf dem Prüfstand
Kanton geht nun auch gegen die kleinen Rauchervereine vor
Ende Juni erklärte das Basler Verwaltungsgericht das Raucherbeizen-Netzwerk "Fümoar" als illegal. Das ermutigt den Kanton nun offenbar, gegen Rauchervereine vorzugehen, die nur ein Lokal haben. Bisher wurden Einzelvereine als zulässig betrachtet.
Beim Musterprozess des Wirtschafts- und Sozialdepartements gegen zwei Fümoar-Betriebe geht es vor allem um arbeitsrechtliche Fragen. Das Verwaltungsgericht kam zur Ansicht, dass das Raucherbeizen-Netzwerk "Fümoar" illegal ist und es sich um Gesetzesumgehung handelt. Beim gleichen Gericht ist ein Verfahren des Bau- und Verkehrsdepartements in Arbeit, bei dem es ebenfalls um Fümoar geht.
Nun eröffnet der Kanton im Kampf gegen die letzten Basler Raucherbetriebe eine neue Front. Gemäss einem Bericht der "Basellandschaftlichen Zeitung" wird ein Prozess gegen die "Schluggstube" angestrengt. Damit wird von den Behörden erstmals auch das sogenannte "Modell Auderset" in Frage gestellt, bei welchem ein einzelner Wirt mit seinen Stammgästen zusammen einen Verein gründet.
Regierungsrat Hans-Peter Wessels hat dieses Vereinsmodell in einem Brief an den LDP-Grossrat André Auderset vor Inkrafttreten des Rauchverbots persönlich abgesegnet. Nun machen die Behörden eine Kehrtwende. Den Ausschlag dazu gab offenbar ein Urteil des Bezirksgerichts Arbon, welches noch nicht rechtskräftig ist. Pikant ist, dass das Obergericht des Kantons Thurgau Mitgliederausweise als "praktikables Instrument" für Zugangskontrollen bezeichnet.
André Auderset besteht darauf, dass das von ihm geschaffene und in acht Lokalen umgesetzte Vereinsmodell gesetzeskonform ist. "Die Zahl der Vereinsmitglieder ist klar definiert und überschaubar", sagt er gegenüber der BZ. Es könne also nicht von einer "Quasi-Öffentlichkeit" ausgegangen werden.
- Gericht wirft Fümoar Gesetzesumgehung vor
- Bei Nein droht Rauchverbot auch in Fasnachtskellern
- Anleitung zur Gründung eines Raucherclubs
Dossier: Rauchverbot
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