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24.07.2012

Fümoar beklagt "unbegreiflichen Behörden-Amok"

Sistierung von 112 gebührenpflichtigen Verwarnungen aufgehoben

Die Basler Behörden wollen Raucherbetriebe schon vor dem endgültigen Gerichtsurteil büssen. Sie berufen sich dabei auf einen nicht rechtskräftigen Entscheid. Der Verein Fümoar wehrt sich.

Kürzlich beschäftigte sich das Verwaltungsgericht mit dem Fümoar-Modell. Zuständig auf Behördenseite war das Arbeitsamt beim WSU – schliesslich ging es um Fragen des Arbeitnehmerschutzes. Das Gericht wies den Rekurs des Vereins Fümoar aber mit anderen – vereinsrechtlichen – Gründen ab.

Der Verein Fümoar hat nach eigenen Angaben noch nicht entschieden, ob er diesen Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen wird. "Dies kann erst endgültig entschieden werden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, was noch eine Zeit dauern kann", schreibt der Verein in einer Mitteilung.

Obwohl weder Rechtskraft noch Vollstreckbarkeit besteht, wurde das für die Zulassung von Restaurationsbetrieben zuständige Bau-und Verkehrsdepartement aktiv. Der Vorschlag von "Fümoar", alle bisher bereits versandten 112 gebührenpflichtigen Verwarnungen zu sistieren, bis ein rechtkräftiger Gerichtsentscheid vorliegt, fand kein Gehör. Am 13.Juli, zwei Tage vor Beginn der Gerichtsferien, wurde den Rekurrenten mitgeteilt, dass die Sistierung aufgehoben sei.

Der Verein Fümoar hat trotz Ferien sofort reagiert. Am vergangenen Wochenende wurden vorderhand 70 Rekursanträge an die Regierung versandt, um die kurze Rekursfrist nicht zu verpassen. Das bedeutet aber auch, dass nun die Staatskanzlei 70 Dossiers erstellen muss.

"Wir empfinden allein schon die Terminwahl als unanständiges Vorgehen der Behörde", sagt Mario Nanni, Präsident von Fümoar. "Die frühe Fristenauslösung ohne jegliche verbindliche Rechtsgrundlage bringt allen Beteiligten nichts – ausser einem gigantischen bürokratischen Aufwand", so Nanni. Man distanziere sich in aller Form von diesem "völlig überflüssigen und wenig sinnvollen Aktionismus".


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