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Wirteverband Basel-Stadt

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12.08.2012

NöRG: zurück an den Absender!

Zu viele "kann"-Formulierungen

Der Gewerbeverband Basel-Stadt, Pro Innerstadt und der Wirteverband Basel-Stadt begrüssen, dass die Nutzung des öffentlichen Raumes mit dem Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Sie weisen aber in ihrer Vernehmlassung das NöRG zurück und fordern, dass es zusammen mit der ausführenden Verordnung nochmals vorgelegt wird.

Da die Vernehmlassungsvorlage NöRG zu vage formuliert ist, zu viele "kann"-Formulierungen
enthält und zu viel Kompetenz an eine noch nicht existierende Verordnung und die ausführende
Verwaltung delegiert, schlagen der Gewerbeverband Basel-Stadt, Pro Innerstadt und der Wirteverband Basel-Stadt vor, die Vorlage zu überarbeiten und die Verordnung gemeinsam mit dem Gesetz vorzulegen.

Nur so kann für die Basler Gewerbebetriebe sichergestellt werden, dass nach der Gutheissung des Gesetzes keine Überraschungen erwartet werden müssen oder das heutige Bewilligungsverfahren sogar verschlimmbessert wird.

Ganz grundsätzlich teilen die drei Organisationen aber die Einschätzung des Regierungsrates, dass Handlungsbedarf besteht, die Nutzung des öffentlichen Raumes auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Das 1927 eingeführte und heute geltende Allmendgesetz wird der heutigen intensiven Nutzung des öffentlichen Raumes nicht mehr gerecht.

Die Nutzung des öffentlichen Raumes führt zu zunehmenden Interessenskonflikten zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern einerseits und dem steigenden Bedürfnis der Allgemeinheit, den öffentlichen Raum verschiedensten Freizeitnutzungen zuzuführen (insbesondere auf Plätzen im Stadtzentrum und am Rheinufer) andererseits.

Als Beispiel für einen solchen Interessenskonflikt ist die Auseinandersetzung um das "Basel Tattoo" zu erwähnen: Hier hat sich gezeigt, dass sich wenige Anrainer gegen Veranstaltungen wehren, die erwiesenermassen ein grosses Publikum anziehen und Basel kulturell beleben.

Hintergrundinformation

Mit dem NöRG sollen die bisher informellen Planungsinstrumente (Bespielungsplan, Boulevardplan, Gastronomie-Sekundärlärm-Beurteilungsinstrument) auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden und somit stärker als bis anhin einen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Raumes und den Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglichen. Gleichzeitig wird die Planungssicherheit für die Veranstalter erhöht, indem mehrjährige Bewilligungen für wiederkehrende Anlässe erteilt werden können.

Neu können nebst bestehender Allmend weitere (auch private) Grundstücke dem Gesetz unterstellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass entweder der Kanton verfügungsberechtigt ist, oder die Verfügungsberechtigten (Private) zugestimmt haben. Schliesslich werden die Begriffe und Verfahrensarten im neuen Gesetz vereinfacht.

Dossier: Allmend
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=3585


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