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23.10.2012

Neue Formulierung in Auftrag gegeben

WAK lehnt Motion "gegen unzulässige Preisdifferenzierungen" ab

In der Diskussion zum revidierten Kartellgesetz hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats die Motion "gegen unzulässige Preisdifferenzierungen" abgelehnt. In den Augen der Mehrheit würde diese unzulässig in die international übliche Wettbewerbskonzeption eingreifen.

sda. Die Kommission beantragt der kleinen Kammer deshalb mit 8 zu 4 Stimmen, die vom Nationalrat unterstützte Motion abzulehnen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Der Vorstoss stammt aus der Feder von Prisca Birrer-Heimo (SP/LU), Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).

Birrer-Heimo fordert, dass im Kartellgesetz festgeschrieben wird, dass Unternehmen sich unzulässig verhalten, wenn sie Markenprodukte im Ausland billiger vertreiben als in der Schweiz und gleichzeitig verhindern, dass Produkte zu im Ausland geltenden Bedingungen und Preisen an Schweizer Unternehmen und Konsumenten gelangen.

Die Mehrheit der ständerätlichen WAK hielt diese Formulierung für zu einschränkend. Die WAK gab aber bei der Verwaltung eine neue Formulierung in Auftrag, dies mit Bezug auf Zusammenschlüsse von Unternehmen und unzulässige Praktiken von marktbeherrschenden Unternehmen.

Die SKS stellte nach einer Umfrage im vergangenen Sommer fest, dass Kunden in der Schweiz für Schuhe, Kleider, Zeitschriften oder Pflegeprodukte deutlich mehr bezahlten als im benachbarten Ausland. In der nicht repräsentativen Erhebung gingen rund 100 Rückmeldungen mit Hinweisen zu 120 überteuerten Produkten ein.

Diskussion über Institutionen

Die WAK diskutierte zudem über die mit der Kartellrechtsrevision vorgeschlagene Institutionenreform. Weil in ihren Augen auch mit anderen Modellen als den vom Bundesrat vorgeschlagenen effizient und kostengünstig gearbeitet werden könnte, verlangt sie vom zuständigen Volkswirtschaftsdepartement, andere Lösungen zu prüfen.

Der Bundesrat möchte für eine grössere Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden sorgen. Er will das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) zur rechtlich selbständigen Wettbewerbsbehörde innerhalb der Verwaltung machen. Die Weko würde zu einem Wettbewerbsgericht und damit zur ersten Beschwerdeinstanz.

Weiter entschied die Ständeratskommission, dass im Kartellgesetz Strafsanktionen verankert werden sollen für natürliche Personen, die sich aktiv an Kartellabsprachen mit Konkurrenten beteiligen. Im Gegensatz zum Bundesrat will sie aber, dass eine Strafverfolgung auf Antrag des Geschädigten stattfinden kann.


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