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25.10.2012
Bundesgericht weist Gesuch um aufschiebende Wirkung ab
Zwei Fümoar-Betriebe müssen sofort rauchfrei werden
In den zwei Basler Fümoar-Betrieben "Schiefes Eck" und "Fame" darf nicht frei geraucht werden, auch wenn das Bundesgericht in ihrem Verfahren noch nicht definitiv entschieden hat.
sda. In Basler Gastgewerbebetrieben darf seit Anfang 2010 nur noch in unbedienten Fumoirs geraucht werden. In Reaktion auf diese strenge kantonale Regelung wurde der Verein Fümoar gegründet, dem rund 180 Beizen und 150'000 Gästemitglieder angehören.
Zweck des Vereins ist der Betrieb von Gaststätten, in denen das freie Rauchen erlaubt ist, da diese nur von Vereinsmitgliedern besucht werden. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) des Kantons Basel-Stadt verpflichtete indes ab 2010 über hundert der Fümoar-Betreibe, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen.
Im letzten Juni wies das Appellationsgericht die Rekurse zweier Betriebe ab, die daraufhin ans Bundesgericht gelangten. Die Richter in Lausanne haben nun in einem Zwischenentscheid ihr Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. In den Lokalen darf damit bis zum höchstrichterlichen Endentscheid nicht geraucht werden.
Zu beachten ist laut Bundesgericht unter anderem, dass sich viele Betriebe an die kantonale Raucher-Gesetzgebung halten und sich entsprechende Restriktionen auferlegen. In den zwei Beschwerden wird geltend gemacht, dass das Bedienungsverbot in Fumoirs gemäss Basler Gesetz eine Massnahme zu Gunsten der Angestellten darstelle.
Das Arbeitsrecht sei jedoch vom Bund abschliessend geregelt und biete daher keinen Platz für kantonale Erweiterungen. Das Basler Gericht war bei seinem Entscheid dagegen zum Schluss gekommen, dass das Modell der Fümoar-Beizen eine "klare Umgehung des Gesetzes" sei.
Pilotfälle
Mit dem Entscheid des Appellationsgerichts vom Juni hatte in Basel erstmals ein Gericht in dem Streit geurteilt. Der Kanton hatte bis dahin abgewartet und die meisten anderen Fümoar-Fälle sistiert. Inzwischen seien aber in "einem guten Teil" ebenfalls Entscheide ergangen, sagte ein Sprecher des WSU.
Verfügung vom 19.10.2012 im Verfahren 2C_911/2012
- Bundesgericht weist Beschwerde einer Basler Wirtin ab
- Fümoar beklagt "unbegreiflichen Behörden-Amok"
- Kanton geht nun auch gegen die kleinen Rauchervereine vor
Dossier: Rauchverbot
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