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12.12.2012
Weko eröffnet Untersuchung gegen Buchungsplattformen
Booking.com, Expedia und HRS im Visier der Kartellbehörden
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen die Online-Buchungsplattformen Booking.com, Expedia und HRS eröffnet. Es besteht der Verdacht, dass gegenüber Hotels geforderte Bestpreisgarantien und weitere Vertragsbedingungen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellen könnten.
Es bestehen Anhaltspunkte, dass gewisse Klauseln in den Verträgen zwischen Booking.com, Expedia sowie HRS und den ihnen jeweils angeschlossenen Partnerhotels den Wettbewerb zwischen diesen Online-Buchungsplattformen beeinträchtigen könnten. Dies betrifft insbesondere sogenannte Bestpreisgarantien, welche die Möglichkeit der Hotels einschränken, auf verschiedenen Vertriebskanälen unterschiedliche Endkundenpreise festzulegen, sowie Vertragsklauseln betreffend die Zimmerverfügbarkeit auf verschiedenen Vertriebskanälen.
Ausserdem besteht die Vermutung, dass Booking.com, Expedia sowie HRS allenfalls eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen, indem sie solche Klauseln gegenüber den Hotels einführen und durchsetzen. Auch könnten solche Vertragsklauseln in den Markt eintretende Konkurrenten in der Ausübung des Wettbewerbs behindern. Im Rahmen der Untersuchung soll geprüft werden, ob tatsächlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen.
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Dossiers: Hotellerie | Onlinevertrieb | Kartelle
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