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21.12.2012

Luzerner Wirte verlangen Ausgehzone

Konflikte um Nachtlärm bedrohen Bars und Clubs

Ein Gerichtsurteil verpflichtet einen Luzerner Club, bereits kurz nach Mitternacht zu schliessen. Nun befürchten die Nachtwirte in der Leuchtenstadt eine Kettenreaktion. In einer Volksmotion fordern sie mehr Rechtssicherheit und die Schaffung von Ausgehzonen.

Die Entwicklung zur "24-Stunden-Gesellschaft" macht vor mittelgrossen Schweizer Städten nicht Halt: In der Stadt Luzern gibt es 78 Unterhaltungslokale, die zumindest am Wochenende bis frühmorgens offenhalten. Weil sich das Nachtleben zudem immer stärker auch im öffentlichen Raum abspielt, sind Konflikte zwischen Anwohnern und Nachtschwärmern vorprogrammiert.

Luzern ist in den letzten Jahren zu einer Ausgeh-Metropole mit überregionaler Ausstrahlung geworden. Zu dieser Entwicklung hat das kantonale Gastgewerbegesetz beigetragen, die es Gastbetrieben möglich macht, durchgehend offen zu halten. Zahlreiche Restaurants, Bars und Clubs liegen in der Neustadt, einem Stadtteil mit hohem Wohnanteil. Anwohnerklagen wegen Nachtlärm und Littering nehmen zu.

Kürzlich hat das Verwaltungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt: Der Club Opera, in welchem bisher nicht selten bis 8 Uhr in der Früh gefeiert wurde, muss künftig bereits um 0.30 Uhr schliessen. Sollten "andere Betriebe vergleichbare Auswirkungen auf Nachbarschaft und Umwelt haben, werden die Behörden auch dort nach den gleichen Massstäben vorzugehen haben wie beim Opera", heisst es im Urteil. Weitere Diskotheken und Nachtlokale könnten also zu einer früheren Schliessung gezwungen werden.

Ein Entscheid des Bundesgerichtes wird demnächst erwartet, doch darauf mag die Stadtsektion von GastroLuzern nicht warten: Sie sammelt Unterschriften für eine Volksmotion ans Stadtparlament, in welcher klare Regeln für das Nachtleben gefordert werden. Konkret wird die Schaffung von Ausgehzonen gefordert, in denen die Interessen von Wirten und ihren Gästen höher gewichtet werden.

Lokale, die in diesen Zonen liegen, sollen einfacher zu Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten kommen. Ausserdem soll in diesen Strassenzügen vermehrt Polizei patrouillieren. "Es geht nicht darum, dass die Betriebe in Zukunft ohne Rücksicht auf Verluste Lärm machen können", erklärt Patrick Grinschgl, Präsident des städtischen Wirteverbandes. Anwohner wie Barbetreiber bräuchten aber eine gewisse Sicherheit darüber, was in den jeweiligen Zonen möglich ist.

Allerdings ist der planungsrechtliche Ansatz umstritten. Bei einer Änderung des Zonenplans verschwindet der Wohnraum nämlich nicht automatisch. Für bestehende Wohnungen gilt sogar eine Besitzstandsgarantie. Wahrscheinlich würde eine Umzonung als entschädigungspflichtige Enteignung gewertet. Und Lärmklagen wären für bisherige Anwohner wohl weiterhin möglich.

Nicht immer ist die Leuchtenstadt bei Nacht so idyllisch. Bild: Luzern Tourismus AG


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