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Wirteverband Basel-Stadt

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29.01.2013

Stimmt nicht mit strategischen Zielen der Regierung überein

Richtplan muss Bedürfnisse der Wirtschaft besser berücksichtigen

Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert, dass bei den Anpassungen 2012 des Kantonalen Richtplans dem Flächenbedarf der Wirtschaft Rechnung getragen wird. Die bestehenden Wirtschaftsflächen sind auch in Zukunft der Industrie- und Gewerbenutzung vorzubehalten.Auszüge aus den Anmerkungen des Gewerbeverbands Basel-Stadt

Mit den Anpassungen 2012 des Kantonalen Richtplans überarbeitet die Verwaltung den erst 2009 verabschiedeten Richtplan bereits wieder. Während Aktualisierungen des Richtplans im Sinne einer Nachführung faktischer Veränderungen durchaus sinnvoll sind, widerspricht eine materielle Überarbeitung des Richtplans nach lediglich drei Jahren dem Grundgedanken der Richtplanung. Die erhoffte Planungssicherheit wird damit ausgehöhlt.

Mit der vorliegenden Anpassung des Richtplans des Kantons Basel-Stadt wird der Schwerpunkt
"Wohnen" gestärkt. Demgegenüber werden die Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Basel-Stadt kaum berücksichtigt, obwohl der Wirtschaftsbericht 2012 des Regierungsrates die Sicherung von attraktiven Flächen für die Wirtschaft explizit als Herausforderung nennt.

Mit den Anpassungen 2012 werden auf bislang ausschliesslich für eine wirtschaftliche Nutzung vorgesehenen Gebieten neu Mischgebiete oder Wohnnutzungen grundsätzlich ermöglicht. Damit stimmen sowohl die Schwerpunktsetzung als auch die Detailanpassung des Richtplans nicht mehr mit den strategischen Zielen des Basler Regierungsrates überein. Die Basler Wirtschaft ist jedoch darauf angewiesen, dass die vorhandenen Wirtschaftsflächen auch in der übergeordneten Richtplanung behördenverbindlich festgesetzt werden.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert daher in seiner Stellungsnahme zu den Anpassungen 2012 des Kantonalen Richtplans, dass diese im Sinne der Bedürfnisse der Wirtschaft und in Übereinstimmung mit den strategischen Zielen des Regierungsrates überarbeitet werden.


Auszüge aus den Anmerkungen des Gewerbeverbands Basel-Stadt

Geltungsdauer

Ein Richtplan dient als langfristiges Planungsinstrument mit einem Zeithorizont von rund 20 Jahren und soll vorderhand Planungssicherheit schaffen. Selbstverständlich macht es Sinn, dieses Planungsinstrument regelmässig zu aktualisieren, d.h. die faktischen Veränderungen nachzutragen.

Die vorliegenden Anpassungen 2012 des kantonalen Richtplanes gehen aber deutlich weiter als eine Aktualisierung und kommen einer eigentlichen Überarbeitung gleich. Eine Überarbeitung des Richtplanes nach knapp drei Jahren widerspricht aber dem Grundgedanken der Richtplanung. Die Planungssicherheit wird ausgehöhlt und die verwaltungsinternen Ressourcen sowie die Ressourcen der mitwirkenden Kreise werden überstrapaziert. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert die Regierung daher auf, von weiteren Überarbeitungen des Richtplanes vor gegebener Frist abzusehen.

Schwerpunktsetzung

Die Überarbeitung des Richtplanes dient vor allem der Stärkung des Schwerpunktes Wohnen. Damit wird den neuen Entwicklungszielen der Regierung von 200'000 Einwohnern im Jahr 2030 Rechnung getragen. Dem gegenüber werden die Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Basel-Stadt kaum berücksichtigt, obwohl beispielsweise der Wirtschaftsbericht 2012 des Regierungsrates Basel-Stadt als zweite Herausforderung klar die Sicherung von attraktiven Flächen für die Wirtschaft benennt (...). Vielmehr werden beiläufig bestehende Wirtschaftsflächen Mischgebieten (Bsp. Gebiet Altrheinweg) zugeschlagen oder für Wohnnutzungen vorgesehen (Bsp. Äusseres St. Johann).

Der Gewerbeverband Basel-Stadt erachtet sowohl die einseitige Schwerpunktsetzung als auch die Detailanpassungen des kantonalen Richtplanes als nicht kohärent mit den strategischen Zielen des Regierungsrates. Er fordert den Regierungsrat daher auf, dass im Rahmen der Anpassung 2012 des Richtplanes zumindest keine Wirtschaftsflächen als neue Mischgebiete vorzusehen sind und auf den bestehenden Wirtschaftsflächen keine neuen Wohnnutzungen vorgesehen werden. Darüber hinaus empfiehlt der Gewerbeverband Basel-Stadt dem Regierungsrat dringend, die Ergebnisse der vom Amt für Wirtschaft und Arbeit in Auftrag gegebenen Studie zu den Wirtschaftsflächen im Kanton abzuwarten und diese im Sinne einer zweiten Schwerpunktsetzung in den Richtplan einfliessen zu lassen.

Vertikale Verdichtung

Mit dem neuen Objektblatt S 1.4 Vertikale Verdichtung erwähnt der Richtplan richtigerweise das Potential für vertikale Verdichtung in der Stadt. Allerdings werden vorderhand potentielle Einschränkungen für vertikale Verdichtungen angeführt, die angesichts der zahlreichen bestehenden Schon- und Schutzzonen die Frage aufwerfen, wo überhaupt vertikale Verdichtungen möglich wären.

Mit Blick auf die Zonenplanrevision fordert der Gewerbeverband Basel-Stadt daher, dass im Rahmen der Anpassungen 2012 des kantonalen Richtplans eine örtliche Festlegung der vertikalen Verdichtungsgebiete vorgenommen wird.

Innenstadt

Die Attraktivität der Innenstadt ist von regionaler Bedeutung. Die im Objektblatt S 4.3 Innenstadtaufwertung – Qualität im Zentrum beschriebenen raumrelevanten Ziele sind aber teilweise widersprüchlich und trotz des Mitwirkungsverfahrens nicht unbestritten. Eine Festschreibung der letztlich von der Verwaltung formulierten Anforderungen und Ziele an und für die Innenstadt im Richtplan ohne vorgängige politische Diskussion und konsolidierten Entwicklungsrichtplan ist nicht statthaft.

Zudem fehlen in den Planungsanweisungen die wirklich planungsrelevanten Angaben zu den zentrumsnahen Parkhäusern und das Parkhaus im Bereich Aeschen wird nicht örtlich festgelegt. Schliesslich ist auch der Perimeter Innenstadt zu gross gewählt. Das vorliegende Objektblatt ist somit weniger planerischer als politischer Natur und daher für den Richtplan nicht geeignet. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert, das Objektblatt aus dem Richtplan zu streichen.

Regionale Planung

Die regionale Perspektive ist für eine nachhaltige Raumplanung unerlässlich. Zugleich sollte der Richtplan als sinnvolles Planungsinstrument nicht mit weitreichenden Visionen angereichter werden, die somit auch einer grundlegenden politischen Debatte entzogen werden. Das neue Objektblatt S 1.3 Schwerpunktgebiet 3Land befasst sich mit einem Planungsperimeter, der weitgehend nicht auf Schweizer Hoheitsgebiet liegt. Die beschriebene Entwicklungsplanung ist somit mit grossen Unsicherheiten behaftet und bleibt unpräzise.

Die triregionale Planung kann aber auch ohne Aufnahme in den Richtplan vorangetrieben werden, zumal die betroffenen Gebiete auf der Fläche des Kantons Basel-Stadt im Rahmen des Objektblattes S 1.2 Schwerpunkte der Siedlungs- und Stadtentwicklung bereits erfasst sind. Der Gewerbeverband Basel-Stadt empfiehlt daher, das Objektblatt S 1.3 Schwerpunktgebiete 3Land nicht in den Richtplan aufzunehmen. Er regt aber an, bei künftigen Anpassungen der Richtplanung einen gemeinsamen Richtplan mit dem Kanton Basel-Landschaft anzustreben.

Mobilität

Der Richtplan favorisiert im Sinne der Städte-Initiative klar den Langsamverkehr und zielt auf eine Beschränkung des MIV. Der Gewerbeverband Basel-Stadt steht der Verschlechterung der Erreichbarkeit mit dem MIV skeptisch gegenüber, solange eine zeitgerechte Kompensation der erforderlichen Kapazitäten durch den öffentlichen Verkehr nicht gewährleistet ist. Der Wirtschaftsverkehr (Pendler-, Zubringen und Lieferverkehr sowie der Besucherverkehr) darf nicht eingeschränkt werden, ansonsten droht ein massiver Verlust an Standortattraktivität.

Im Bereich des Hochleistungsnetzes sind diese Einschränkungen bereits Tatsache und müssen dringend durch Ausbaumassnahmen behoben werden. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert entsprechend, dass die Planung geeigneter Ausbauten auf dem Hochleistungsnetz rasch vorangetrieben wird und ebenso ausreichend Kapazitäten für den öffentlichen Verkehr erstellt werden, bevor die Erreichbarkeit mittels MIV weiter beschränkt wird.


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